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MitbestGWO 2 2002 § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands (Law)
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses (Law)
Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wi...
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MitbestGWO 2 2002 § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften (Law)
(2) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von einer hierzu bevollmächtigten beauftragten
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MitbestGWO 2 2002 § 29 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder (Law)
(2) Jedes vorgeschlagene Ersatzmitglied ist in dem Wahlvorschlag unter Angabe von Familienname
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MitbestGWO 2 2002 § 34 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)
(2) Der Unternehmenswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn er nicht mit einem Kennwort
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MitbestGWO 2 2002 § 36 Nachfrist für Wahlvorschläge (Law)
den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (Law)
Wahlvorschläge eingereicht, so ermittelt der Unternehmenswahlvorstand durch das Los nach Ablauf der in § 27 Abs. 2,
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MitbestGWO 2 2002 § 42 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands (Law)
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 43 Verteilung der Stimmenzahlen (Law)
Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2,
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MitbestGWO 2 2002 § 46 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands (Law)
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 53 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Unternehmenswahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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MitbestGWO 2 2002 § 58 Mitteilungen des Unternehmenswahlvorstands (Law)
unverzüglich nach der Errechnung der Zahl der Delegierten (§ 56) oder, falls eine Zuordnung (§ 57 Abs. 2)
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MitbestGWO 2 2002 § 60 Einreichung von Wahlvorschlägen (Law)
3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer, 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 61 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)
(2) Der Betriebswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn er nicht mit einem Kennwort
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MitbestGWO 2 2002 § 63 Nachfrist für Wahlvorschläge (Law)
das Datum ihres Erlasses; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 64 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (Law)
so ermittelt der Betriebswahlvorstand durch das Los nach Ablauf der in § 60 Abs. 1 Satz 3, § 62 Abs. 2
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MitbestGWO 2 2002 § 67 Ermittlung der Gewählten (Law)
Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2,
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MitbestGWO 2 2002 § 77 Mitteilung an die Delegierten (Law)
Delegierte teilnehmen können, die in der Delegiertenliste eingetragen sind; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 80 Verteilung der Stimmenzahlen (Law)
Wahlvorschlägen zugefallenen Stimmenzahlen werden in einer Reihe nebeneinander gestellt und sämtlich durch 1, 2,
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MitbestGWO 2 2002 § 87 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Unternehmenswahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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MitbestGWO 2 2002 § 88 Einleitung des Abberufungsverfahrens (Law)
(2) Unverzüglich nach Eingang eines Antrags auf Abberufung wird der Unternehmenswahlvorstand
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MitbestGWO 2 2002 § 93 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)
(2) Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis schriftlich
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MitbestGWO 2 2002 § 96 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten (Law)
Aufbewahrung der Akten sind § 16 Abs. 1 und 3, die §§ 17, 21, 23 und 78 Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2
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MitbestGWO 2 2002 § 98 Einleitung der Wahl (Law)
(1) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 46 Wochen verlängert.
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MitbestGWO 2 2002 § 102 Wahlausschreiben im Seebetrieb (Law)
und Arbeitnehmer des Seebetriebs in Briefwahl wählen; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 104 Wahl der Delegierten (Law)
(2) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
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MitbestGWO 2 2002 § 105 Wahlausschreiben im Seebetrieb (Law)
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte gewählt werden; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 112 Abberufungsausschreiben im Seebetrieb (Law)
. § 92 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden
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MitbestGWO 2 2002 § 115 Berechnung von Fristen (Law)
...§§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
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BADV Anlage 2 (zu § 7) (Law)
. § 3 Abs. 2 bis 5).
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DrogistAusbV Anlage 2 (zu § 3) (Law)
zu vermitteln. 2)
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EBO Anlage 2 (zu § 9) (Law)
Einflußgrößen zu berechnen: 1.1 Halbes Breitenmaß der Bezugslinie G 2;
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BSHGebV Anhang 2 zur Anlage (Law)
Autopilot mit magnetischem Kursinformationsgeber ATA (zukünftig RADAR Tracking CAT 2,
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BVO 2 § 14 Verlorene Baukostenzuschüsse (Law)
Verlorene Baukostenzuschüsse sind Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen und erbracht werden, um den Gebrauch von Wohn- oder Geschäftsraum zu erlan...
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BVO 2 § 18 Laufende Aufwendungen (Law)
(2) Werden dem Bauherrn Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten
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BVO 2 § 39 Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung (Law)
die Bezeichnung des Gebäudes, 2.
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BVO 2 § 48a Berlin-Klausel (Law)
...§ 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, § 53 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und Artikel X § 10 des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirt...
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DialogmKfAusbV Anlage 2 (zu § 5) (Law)
1.4 Umweltschutz, 2.
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DialogmServAusbV Anlage 2 (zu § 5) (Law)
1.4 Umweltschutz, 2.
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TEIV Anlage 2 (zu § 4) (Law)
entsprechendes Zertifikat zu erteilen. 2
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TextilGestAusbV Anlage 2 (zu § 14) (Law)
in Wochen 1 2
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TiermedFAngAusbV Anlage 2 (zu § 5) (Law)
2.
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TierSeuchErEinfV Anlage 2 (zu § 6) (Law)
Aujeszkysche Krankheit 2.
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TourKfmAusbV Anlage 2 (zu § 6) (Law)
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
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UmwAusbV Anlage 2 (zu § 11) (Law)
1 2
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SprengV 2 § 9 (Berlin-Klausel) (Law)
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StromNEV Anlage 2 (zu § 13) (Law)
werden können. 2.
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StBGebV Anlage 2 Tabelle B (Law)
1 750 000 1 212 2
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FPersV Anlage 2 (zu § 3) (Law)
2
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GenRegV Anlage 2 (zu § 25) (Law)
Anzahl der bisherigen Eintragungen: 2.