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BrennO 1998 § 117a (Law)
Das Hauptzollamt kann Brennereien, Brennereibesitzern und Stoffbesitzern die Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen, auf Zeit oder auf Dauer versagen oder entziehen, wenn das Steueraufkommen gefähr...
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BrennO 1998 § 121 (Law)
...bis zu 5 vom Hundert, bei geschrotetem Getreide bis zu 15 vom Hundert des Gewichts der Rohstoffe außer Betracht. Übersteigt der Malzzusatz diese Grenzen, so ist die Mehrmenge bei Berechnung der Ausbeu...
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BrennO 1998 § 124 (Law)
...bisher angewendeten Ausbeutesatz um nicht mehr als 40 vom Hundert des regelmäßigen Ausbeutesatzes oder, wenn ein solcher nicht besteht, des zuletzt festgesetzten besonderen Ausbeutesatzes übersteigt. ...
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BrennO 1998 § 135 (Law)
...bis 79 und wegen besonderer Anforderungen oder Abweichungen den §§ 84 bis 108 entsprechen, ob die bereits vorhandenen Verschlußmaßnahmen den Bestimmungen in den §§ 80 bis 108 genügen und ob für Ausnah...
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BrennO 1998 § 142 (Law)
Für die Benutzung der Roh- und Feinbrenngeräte gelten die Bestimmungen für die Maischfrist des § 139 Abs. 1 (Brennfrist). Vor Beginn der Brennfrist dürfen Roh- und Feinbrenngeräte, abgesehen von dem F...
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BrennO 1998 § 146 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 147 (Law)
Der Brennereibesitzer hat ein Betriebsbuch und, wenn amtliche Meßuhren vorhanden sind, außerdem für jede Meßuhr ein Meßuhrbuch nach vorgeschriebenen Mustern zu führen.
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BrennO 1998 § 154 (Law)
...bisher üblichen Ausbeuten die Weingeistmenge, die für die Zeit von der letzten Abnahme vor den Störungen (§ 152) bis zur Feststellung der Störungen (§ 153) mindestens zur Abfertigung vorzuführen ist. ...
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BrennO 1998 § 167 (Law)
Die Bestimmungen in § 144 finden entsprechende Anwendung.
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BrennO 1998 § 171 (Law)
...bis zum angemeldeten Zeitpunkt des Betriebsbeginns weder die beantragte Brenngenehmigung noch eine Zurückweisung der Abfindungsanmeldung ein und wünscht der Brennereibesitzer trotzdem den Betrieb zu e...
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BrennO 1998 § 172 (Law)
Wird Branntwein, für den ein Ablieferungsbescheid (§ 170a Abs. 1) erteilt wurde, in das Branntweinlager der Bundesmonopolverwaltung aufgenommen, fällt die nach § 136 Abs. 2 des Gesetzes entstandene Br...
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BrennO 1998 § 175 (Law)
...bis zu dem die Brennvorrichtung außerhalb des angemeldeten Raumes verbleiben darf, in der Anzeige und überläßt diese dem Brennereibesitzer. Er hat die Anzeige innerhalb von fünf Tagen, nachdem die Bre...
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BrennO 1998 § 177 (Law)
...bis 107) sind nach der von der Bundesmonopolverwaltung herausgegebenen Anweisung (§ 102 Abs. 1) außer Betrieb zu setzen, wenn sie für länger als einen Monat außer Betrieb treten sollen. Die hierbei ab...
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BrennO 1998 § 178 (Law)
...bis zum angemeldeten Zeitpunkt der Inbetriebnahme von der Dienststelle des Hauptzollamts, die die Steueraufsicht ausübt, entfernt werden, darf sie der Brennereibesitzer selbst entfernen. Er hat dies i...
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BrennO 1998 § 179 (Law)
(1) Die Aufsichtsbefugnis (§ 5 Abs. 2 der Branntweinmonopolverordnung) erstreckt sich auf alle angemeldeten Räume und auf die Räume, in denen Geräte oder Gefäße zeitweise aufbewahrt werden (§ 64 Abs. ...
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BrennO 1998 § 186 (Law)
...bis zu einem Monat der erzeugte Branntwein nach seiner Weingeistmenge festzustellen und abzufertigen (Branntweinabnahme). Für Brennereien, die den Branntwein an die Bundesmonopolverwaltung abliefern m...
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BrennO 1998 § 188 (Law)
...bis zur Güterstelle des Brennereibesitzers geliefert oder auf seinen Wunsch bei der Empfangsstelle bereitgestellt, daß sie dort spätestens am vorletzten Werktag vor der Abnahme abgeholt werden können....
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BrennO 1998 § 190 (Law)
...bis zur Eintragung des Abnahmeergebnisses in das Abnahmebuch (§ 205) bewilligen, daß der Abfertigungsantrag geändert wird.
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BrennO 1998 § 207 (Law)
(weggefallen)
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BrennO 1998 § 208 (Law)
Die Abfertigungsbeamten haben dem Brennereibesitzer eine Bescheinigung über die Übernahme des Branntweins zu erteilen. Sie haben ihm außerdem die Frachtpapiere und - in den Fällen des § 209 Abs. 3 Sat...