-
MitbestGWO 2 2002 § 82 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Unternehmenswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmze...
-
WDO 2002 § 82 Verfahren gegen frühere Soldaten (Law)
(1) Schwebt gegen einen Soldaten, der in den Ruhestand versetzt wird oder sonst ohne Verlust des Dienstgrades aus seinem Dienstverhältnis ausscheidet, ein gerichtliches Disziplinarverfahren, wird dess...
-
SGB 3 § 82 Förderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Law)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn 1....
-
AGB DDR (XXXX) §§ 62 bis 66 (weggefallen) (Law)
-
AufenthV § 62 Dateienführungspflicht der Ausländerbehörden (Law)
Die Ausländerbehörden führen zwei Dateien unter den Bezeichnungen "Ausländerdatei A" und "Ausländerdatei B".
-
BrennO 1998 § 62 (Law)
(weggefallen)
-
LuftPersV § 62 Fachliche Voraussetzungen (Law)
(1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb des Luftfahrerscheins für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder sind 1. ...
-
RVG § 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Law)
Die Regelungen des Therapieunterbringungsgesetzes zur Rechtsanwaltsvergütung bleiben unberührt.
-
PStG § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht (Law)
(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ...
-
StBerG § 62 Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen (Law)
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben die von ihnen beschäftigten Personen in schriftlicher Form zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sie dabei über die strafrechtlichen Folgen einer Pflic...
-
SVWO 1997 § 62 (Law)
(weggefallen)
-
BDG § 62 Antrag auf gerichtliche Fristsetzung (Law)
(1) Ist ein behördliches Disziplinarverfahren nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Einleitung durch Einstellung, durch Erlass einer Disziplinarverfügung oder durch Erhebung der Disziplinarklage ...
-
EnergieStG § 62 Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen (Law)
(1) Der Steuerpflichtige kann sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten Personen bedienen, die dem Betrieb oder dem Unternehmen nicht angehören (Steuerliche Betriebsleiter). Die Bestellung des ...
-
GmbHG § 62 Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde (Law)
(1) Wenn eine Gesellschaft das Gemeinwohl dadurch gefährdet, daß die Gesellschafter gesetzwidrige Beschlüsse fassen oder gesetzwidrige Handlungen der Geschäftsführer wissentlich geschehen lassen, so k...
-
GWB § 62 Bekanntmachung von Verfügungen (Law)
Verfügungen der Kartellbehörde nach § 30 Absatz 3, § 31b Absatz 3, §§ 32 bis 32b und 32d sind im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Entscheidungen nach § 32c können von der Kartellbehörde bekannt gemac...
-
KrWG § 62 Anordnungen im Einzelfall (Law)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen treffen.
-
StPO § 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren (Law)
Im vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn 1. Gefahr im Verzug ist oder 2. ...
-
PKDBSa § 62 Auszahlung der Kassenleistungen (Law)
(1) Die Kassenleistungen werden grundsätzlich durch die Kasse selbst an die empfangsberechtigten Personen gezahlt. Die Renten werden monatlich im Voraus gezahlt. Werden Kassenleistungen für einen Teil...
-
SachenRBerG § 62 Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht (Law)
(1) Dingliche Rechte am Grundstück, die einen Anspruch auf Zahlung oder Befriedigung aus dem Grundstück nicht gewähren, erlöschen auf den nach § 66 abzuschreibenden Teilflächen, die außerhalb der Ausü...
-
VwVfG § 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften (Law)
Soweit sich aus den §§ 54 bis 61 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.