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OWiG 1968 § 95 Beitreibung der Geldbuße (Law)
(1) Die Geldbuße oder der Teilbetrag einer Geldbuße wird vor Ablauf von zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit nur beigetrieben, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen erkennbar ist, daß sich der Betro...
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UmwG 1995 § 95 Fortdauer der Nachschußpflicht (Law)
(1) Ist die Haftsumme bei einer übernehmenden Genossenschaft geringer, als sie bei einer übertragenden Genossenschaft war, oder haften den Gläubigern eines übernehmenden Rechtsträgers nicht alle Antei...
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SGB 8 § 95 Überleitung von Ansprüchen (Law)
(1) Hat eine der in § 92 Absatz 1 genannten Personen für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, der weder Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches n...
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SVWO 1997 § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.
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SGB 3 § 95 Anspruch (Law)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn 1. ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfal...
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AuslWBG § 44 Anerkennung durch die Prüfstelle (Law)
(1) Die Prüfstelle kann vorbehaltlich des § 45 einen nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 angemeldeten Auslandsbond anerkennen, wenn sie die Anmeldung nach den in § 3 Abs. 1 Nr. 2, 3 bezeichneten Voraussetzungen fü...
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AZRG § 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren (Law)
Von den in diesem Gesetz getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann mit Ausnahme von § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 3 und § 11 Abs. 1 nicht durch Landesrecht abgewichen werd...
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BImSchG § 44 Überwachung der Luftqualität (Law)
(1) Zur Überwachung der Luftqualität führen die zuständigen Behörden regelmäßige Untersuchungen nach den Anforderungen der Rechtsverordnungen nach § 48a Absatz 1 oder 1a durch. (2) Die Lande...
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BWaldG § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften (Law)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
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GeflPestSchV § 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln (Law)
(1) Die zuständige Behörde hebt angeordnete Schutzmaßregeln auf, soweit 1. die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln erloschen ist ...
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JArbSchG § 44 Kosten der Untersuchungen (Law)
Die Kosten der Untersuchungen trägt das Land.
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LFGB § 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten (Law)
(1) Die Inhaberinnen oder Inhaber der in § 42 Absatz 2 bezeichneten Grundstücke, Räume, Einrichtungen und Geräte und die von ihnen bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Maßnahmen na...
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VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. ...
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SprengV 1 § 44 (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall von den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach den §§ 41, 42 und 43 Ausnahmen zulassen, soweit der mit diesen...
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StBerG § 44 Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" (Law)
(1) Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und...
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WiPrO § 44 Eigenverantwortliche Tätigkeit (Law)
(1) Eine eigenverantwortliche Tätigkeit übt nicht aus, wer sich als zeichnungsberechtigter Vertreter oder als zeichnungsberechtigter Angestellter an Weisungen zu halten hat, die ihn verpflichten, Prüf...
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WoGG § 44 Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag (Law)
(1) Ist Wohngeld bewilligt worden und liegt mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009, ist von Amts wegen ein einmaliger zusätzl...
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BBesG § 44 Personalbindungszuschlag für Soldaten (Law)
(1) Ein nicht ruhegehaltfähiger Personalbindungszuschlag kann Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit in vom Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Verwendungsbereichen mit Personalmangel gewährt ...
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BGB § 44 Zuständigkeit und Verfahren (Law)
Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.
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ESBO § 44 Mitfahren im Führerraum (Law)
Die Vorschriften des § 44 der EBO gelten entsprechend.