-
SeefiV § 23 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
-
TPG § 23 Bundeswehr (Law)
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt der Vollzug dieses Gesetzes bei der Überwachung den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr.
-
PatG § 23 (Law)
(1) Erklärt sich der Patentanmelder oder der im Register (§ 30 Abs. 1) als Patentinhaber Eingetragene dem Patentamt gegenüber schriftlich bereit, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessen...
-
SGG § 23 (Law)
(1) Bei jedem Sozialgericht wird ein Ausschuss der ehrenamtlichen Richter gebildet. Die Kreise der ehrenamtlichen Richter, die in den bei dem Sozialgericht gebildeten Fachkammern vertreten sind, wähle...
-
SprAuG § 23 Zuständigkeit (Law)
(1) Der Konzernsprecherausschuß ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtsprecherausschüsse i...
-
SUG § 23 Unfallort (Law)
(1) Die Bundesstelle entscheidet nach einem Seeunfall in deutschen Hoheitsgewässern oder in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone im Benehmen mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde über ...
-
SVG § 23 (Law)
...zbetrag, der größer ist als der Rentenbetrag, der sich durch Vervielfältigung des aktuellen Rentenwertes mit dem Faktor 2,25 ergibt, bleibt es bei der Berechnung des Ruhegehalts unter Berücksichtigung...
-
StVollzG § 23 Grundsatz (Law)
Der Gefangene hat das Recht, mit Personen außerhalb der Anstalt im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu verkehren. Der Verkehr mit Personen außerhalb der Anstalt ist zu fördern.
-
ZSG § 23 Sanitätsmaterialbevorratung (Law)
(1) Der Bund stellt den Ländern für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall ergänzend Sanitätsmaterial zur Verfügung. Dieses steht den Ländern für ihre Aufgaben im Bereich ...
-
ZHG § 23 (Law)
Alle entgegenstehenden Vorschriften, insbesondere die §§ 29, 40, 53, 54 und 147 der Gewerbeordnung treten insoweit außer Kraft, als sie sich auf Zahnärzte und Dentisten beziehen.
-
BinSchUO 2008 Anhang IV Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4 (Law)
...IV)
-
FahrschAusbO 2012 Anlage 2.3 (zu § 4) (Law)
...ive Kraftstoffe d) Zeit-...
-
BauNVO § 23 Überbaubare Grundstücksfläche (Law)
(1) Die überbaubaren Grundstücksflächen können durch die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen bestimmt werden. § 16 Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden. (2) Ist eine B...
-
AktG § 23 Feststellung der Satzung (Law)
(1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten Vollmacht. (2) In der Urkunde sind anzugeben ...
-
BelWertV § 23 Maschinen und Betriebseinrichtungen (Law)
Maschinen und Betriebseinrichtungen sind bei der Ermittlung des Sachwerts grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen, sofern sie nicht wesentliche Bestandteile des Gegenstands der Beleihungswertermittlu...
-
BeurkG § 23 Besonderheiten für hörbehinderte Beteiligte (Law)
Eine Niederschrift, in der nach § 22 Abs. 1 festgestellt ist, daß ein Beteiligter nicht hinreichend zu hören vermag, muß diesem Beteiligten anstelle des Vorlesens zur Durchsicht vorgelegt werden; in d...
-
FahrlG § 23 Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung (Law)
(1) Die amtliche Anerkennung wird erteilt, wenn 1. keine Tatsachen vorliegen, die den Inhaber oder den verantwortlichen Leiter f...
-
HtDBWVAPrV § 23 Schriftliche Aufsichtsarbeiten (Law)
(1) Durch die schriftlichen Aufsichtsarbeiten sollen die Referendarinnen und Referendare zeigen, dass sie Aufgaben aus dem Bereich der Wehrtechnik rasch und sicher erfassen, in kurzer Frist mit den zu...
-
GWDAPrV § 23 Mündliche Diplomprüfung (Law)
(1) Wer die schriftliche Diplomprüfung bestanden hat, wird vom Prüfungsamt zur mündlichen Diplomprüfung zugelassen. Das Prüfungsamt teilt den zugelassenen Studierenden auf Antrag die von ihnen in den ...
-
HeimMitwirkungsV § 23 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot (Law)
(1) Die Mitglieder des Heimbeirates dürfen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. (2) Eine Bewohnerin oder ein...