-
IRG § 52 Vorbereitung der Entscheidung (Law)
(1) Reichen die übermittelten Unterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Vollstreckung nicht aus, so entscheidet das Gericht erst, wenn dem ausländischen Staat Gelegenheit gegeben worden ist, erg...
-
IStGHG § 52 Beschlagnahme und Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme (Law)
(1) Gegenstände, deren Herausgabe an den Gerichtshof in Betracht kommt, können, auch schon vor Eingang des Ersuchens um Herausgabe, beschlagnahmt oder sonst sichergestellt werden. Zu diesem Zweck kann...
-
UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe (Law)
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle d...
-
BeurkG § 52 Vollstreckbare Ausfertigungen (Law)
Vollstreckbare Ausfertigungen werden nach den dafür bestehenden Vorschriften erteilt.
-
BrennO 1998 § 52 (Law)
(1) Bei Anfertigung der Zeichnungen müssen die Sinnbilder des Deutschen Normenausschusses und die besonders angegebenen Sinnbilder (s. Anlage 7) benutzt werden. (2) In den Zeichnungen sind d...
-
SeeSchStrO 1971 § 52 (Law)
(aufgehoben)
-
PKDBSa § 52 Auskunfts- und Prüfungsrecht (Law)
Der Vorstand ist berechtigt, von den Arbeitgebern alle für seine Entscheidungen erforderlichen Auskünfte zu verlangen, ferner die Erfüllung der den Arbeitgebern satzungsgemäß obliegenden Verpflichtung...
-
SVWO 1997 § 52 (Law)
(weggefallen)
-
PBefG § 52 Grenzüberschreitender Verkehr (Law)
(1) Für die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmer, die ihren Betriebssitz im Inland oder Ausland haben, gelten, soweit nichts and...
-
WVG § 52 Vorstand, Verbandsvorsteher (Law)
(1) Der Vorstand kann aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Besteht der Vorstand aus einer Person, so ist diese Verbandsvorsteher, besteht er aus mehreren Personen, so ist der Vorstand...
-
SG § 52 Wiederaufnahme des Verfahrens (Law)
Wird ein Urteil mit den Folgen des § 48 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt § 42 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.
-
SachenRBerG § 52 Sicherung des Erbbauzinses (Law)
(1) Der Grundstückseigentümer kann die Absicherung des regelmäßigen Erbbauzinses durch Eintragung einer Reallast an rangbereiter Stelle sowie eine Vereinbarung über die Sicherung der Reallast nach § 9...
-
WpÜG § 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren (Law)
An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.
-
BeurkG § 45 Aushändigung der Urschrift (Law)
(1) Die Urschrift der notariellen Urkunde bleibt, wenn sie nicht auszuhändigen ist, in der Verwahrung des Notars. (2) Die Urschrift einer Niederschrift soll nur ausgehändigt werden, wenn dar...
-
BrennO 1998 § 45 (Law)
(weggefallen)
-
JArbSchG § 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte (Law)
(1) Die Ärzte, die Untersuchungen nach diesem Abschnitt vorgenommen haben, müssen, wenn der Personensorgeberechtigte und der Jugendliche damit einverstanden sind, ...
-
JGG § 45 Absehen von der Verfolgung (Law)
(1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung vorliegen. (2) Der Staatsanwalt sieht von der Ver...
-
SchuldRAnpG § 45 Bauliche Maßnahmen des Nutzers (Law)
(1) Bauwerke im Sinne dieses Abschnitts sind nur Gebäude und die in § 12 Abs. 3 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bezeichneten baulichen Anlagen. (2) Der Errichtung eines Bauwerks stehen ...
-
StRSaarEG § 45 Umrechnung von Jahresbeträgen (Law)
(1) Die in den nachstehenden Vorschriften bezeichneten Jahresbeträge sind auf den Zeitraum vom Eingliederungstag bis zum 31. Dezember 1960 umzurechnen, wobei der Monat, in den der Einglie...
-
BDG § 45 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Law)
Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach diesem Gesetz nehmen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. Hierzu werden bei den Verwaltungsgerichten Kammern und bei den Oberverwaltungsge...