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BewG § 91 Grundstücke im Zustand der Bebauung (Law)
(1) Bei Grundstücken, die sich am Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden, bleiben die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile (z. B. Anbauten oder Zubauten) bei der Ermittlung ...
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BTGO 1980 § 91 Einspruch des Bundesrates (Law)
Über den Antrag auf Zurückweisung eines Einspruchs des Bundesrates gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz (Artikel 77 Abs. 4 des Grundgesetzes) wird ohne Begründung und Aussprache abgestimmt. Vo...
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MitbestGWO 3 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Hauptwahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl oder durch Delegierte gewählt worden ist. ...
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SGB 5 § 91 Gemeinsamer Bundesausschuss (Law)
(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bilden einen Gemeinsamen Bundesausschuss. Der Gemeinsame Bundesausschus...
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SGB 4 § 91 Arten (Law)
(1) Versicherungsbehörden sind die Versicherungsämter und das Bundesversicherungsamt. Durch Landesrecht können weitere Versicherungsbehörden errichtet werden. (2) Die Landesregierungen könne...
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NeuGlV § 91 Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse (Law)
In den Fällen der §§ 88 bis 90 sind die §§ 43 und 44 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Der Gesamteintragungsleiter gibt auch die im § 90 Abs. 2 Nr. 2 bezeichnete Feststellung mündlich bekannt.
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ALG § 79 Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren (Law)
(1) Die landwirtschaftliche Alterskasse ergreift Maßnahmen, damit die jährlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten für die Alterssicherung der Landwirte spätestens im Jahr 2016 nicht mehr als 66 Milli...
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BBergG § 79 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Grundabtretung (Law)
(1) Die Grundabtretung ist im einzelnen Falle zulässig, wenn sie dem Wohle der Allgemeinheit dient, insbesondere die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau, ...
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BWO 1985 § 79 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse (Law)
(1) Sobald die Feststellungen aller Wahlausschüsse abgeschlossen sind, machen 1. der Kreiswahlleiter das endgültige Wahlergebnis...
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MitbestGWO 2 2002 § 79 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Unternehmenswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmze...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 79 Einleitung des Abberufungsverfahrens (Law)
(1) Ein Antrag auf Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer nach § 10n Absatz 1 des Gesetzes ist schriftlich beim Konzernbetriebsrat einzureichen. Besteht kein Konzernbetriebsrat, so i...
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SGB 6 § 79 Grundsatz (Law)
Für die Berechnung von Renten mit Zeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung sind die vorangehenden Vorschriften über die Rentenhöhe und die Rentenanpassung anzuwenden, soweit nicht im Folgend...
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WiPrO § 79 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen (Law)
(1) Die ehrenamtlichen Richter sind zu den einzelnen Sitzungen in der Reihenfolge einer Liste heranzuziehen, die der Vorsitzende nach Anhörung der beiden ältesten der berufenen ehrenamtlichen Richter ...
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VVG 2008 § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung (Law)
(1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später...
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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage III A (Anlage IV des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 798 - 800) 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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EinigVtr Anlage I Kap III Anlage I Kapitel III (Law)
...III der Anlage I - c) abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap III F III) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt III des...
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SeemAmtsBek 1982 III. (Law)
Nachstehend wird eine Liste der zu Seemannsämtern bestimmten Auslandsvertretungen und der mit der Wahrnehmung seemannsamtlicher Aufgaben beauftragten Honorarkonsularbeamten der Bundesrepu...
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BBesG § 79 Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren (Law)
(1) Beamte, die im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren verwendet werden und deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden beträgt, erhalten eine monatliche Vergütung. Sie betr...
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BBiG 2005 § 79 Aufgaben (Law)
(1) Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität ...
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IRG § 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung (Law)
(1) Zulässige Ersuchen eines Mitgliedstaates um Auslieferung oder Durchlieferung können nur abgelehnt werden, soweit dies in diesem Teil vorgesehen ist. Die ablehnende Bewilligungsentscheidung ist zu ...