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UrhG § 11 Allgemeines (Law)
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzu...
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VwGO § 11 (Law)
(1) Bei dem Bundesverwaltungsgericht wird ein Großer Senat gebildet. (2) Der Große Senat entscheidet, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des G...
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TAppV § 11 Prüfungstermin (Law)
(1) Die Prüfungen sind zeitnah zu den Unterrichtsveranstaltungen durchzuführen. Sie sollen in den vorlesungsfreien Zeiten stattfinden und in der Regel, ausgenommen Wiederholungsprüfungen, bis zum Begi...
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TechFachwPrV § 11 Übergangsvorschrift (Law)
...11 zu Ende geführt werden.
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ZensTeG § 11 Anschriftenübermittlung (Law)
(1) Für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen nach § 4 Abs. 4 und § 9 übermitteln die Meldebehörden den statistischen Ämtern der Länder auf Anforderung für die in den ausgewählten Gebäuden ...
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BAföG § 16 Förderungsdauer im Ausland (Law)
(1) Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 5 wird Ausbildungsförderung längstens für die Dauer eines Jahres geleistet. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gilt Satz 1 ...
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AgrStatG § 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale (Law)
Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.
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BelWertV § 16 Wert der baulichen Anlage (Law)
(1) Zur Ermittlung des Werts der baulichen Anlage sind die aus Erfahrungssätzen abzuleitenden Herstellungskosten je Raum- oder Flächeneinheit mit der Anzahl der entsprechenden Bezugseinhe...
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EnergieStG § 16 Verbringen zu privaten Zwecken (Law)
(1) Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in einem anderen Mitgliedstaat im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet...
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EStG § 16 Veräußerung des Betriebs (Law)
(1) 1 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung 1. ...
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EEWärmeG § 16 Anschluss- und Benutzungszwang (Law)
Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkältevers...
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BNDG § 16 Unabhängiges Gremium (Law)
(1) Das Unabhängige Gremium besteht aus 1. einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, 2. ...
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FPStatG § 16 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
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HkNDV § 16 Übertragung von Herkunftsnachweisen (Law)
(1) Auf Antrag der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überträgt die Registerverwaltung einen Herkunftsnachweis auf das Konto einer anderen Kontoinhaberin oder eines anderen Kontoinhabers (Erwerberi...
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GeflPestSchV § 16 Anordnung für weitere Bestände (Law)
Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, für weitere Bestände Maßregeln nach § 15 anordnen, insbesondere wenn für die Bestände auf Grund ihres Sta...
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KlauenPflPrV § 16 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Auf Antrag kann die zuständige Stelle den Prüfling von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 3 und § 15 Absatz 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor A...
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JuSchG § 16 Sonderregelung für Telemedien (Law)
Regelungen zu Telemedien, die in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 18 aufgenommen sind, bleiben Landesrecht vorbehalten.
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MPAFHBundV § 16 Fernbleiben, Rücktritt (Law)
(1) Bleibt eine Studierende oder ein Studierender ohne Genehmigung durch das Prüfungsamt einer Prüfung oder einem Prüfungsteil fern oder tritt eine Studierende oder ein Studierender ohne Genehmigung d...
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InhKontrollV § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten (Law)
...11.2009, S. 32) oder der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG un...
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SG § 16 Verhalten in anderen Staaten (Law)
Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.