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WHG 2009 § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne (Law)
(1) Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, die nach Maßgabe des Landesrechts vor dem 1. März 2010 aufzustellen waren, sind erstmals bis zum 22. Dezember 2015 sowie anschließend alle sechs Jahre...
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WDO 2002 § 84 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen (Law)
(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren, auf denen die Entscheidung beruht, sind im gerichtlichen Disziplinarverfahren, das denselben...
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SGB 3 § 84 Lehrgangskosten (Law)
(1) Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich 1. der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfun...
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SGB 4 § 84 Beleihung von Grundstücken (Law)
Eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld ist als sicher anzusehen, wenn die Beleihung die ersten zwei Drittel des Wertes des Grundstücks, Wohnungseigentums oder Erbbaurechts nicht übersteigt. ...
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BWO 1985 Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 22 - 23; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 610 — 620) ...
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BWO 1985 § 62 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- oder Pflegeheimen (Law)
(1) Die Gemeindebehörde soll bei entsprechendem Bedürfnis und soweit möglich im Benehmen mit der Leitung eines kleineren Krankenhauses oder eines kleineren Alten- oder Pflegeheimes zulassen, dass dort...
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BWO 1985 Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 588 — 592) ① Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis...
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SaatVerkG 1985 § 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union (Law)
Rechtsverordnungen nach den Abschnitten 1 und 2 können auch zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über den Verkehr mit Saatgut oder Vermehrungsmate...
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BWO 1985 § 4 Bildung der Wahlausschüsse (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter und die Kreiswahlleiter berufen alsbald nach der Bestimmung des Tages der Hauptwahl die Beisitzer der Wahlausschüsse und für jeden Beisitzer einen Stellv...
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BWO 1985 § 11 Geldbußen (Law)
Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes fließen in die Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 2 des Bundes...
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BWO 1985 § 25 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen (Law)
(1) Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. (2) Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetra...
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BWO 1985 § 36 Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Law)
(1) Der Kreiswahlleiter lädt die Vertrauenspersonen der Kreiswahlvorschläge zu der Sitzung, in der über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entschieden wird. (2) Der Kreiswahlleiter legt d...
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BWO 1985 § 38 Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge (Law)
Der Kreiswahlleiter ordnet die zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter fortlaufenden Nummern in der Reihenfolge, wie sie durch § 30 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Bundeswahlgesetzes und durch die Mitteilung d...
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BWO 1985 § 40 Vorprüfung der Landeslisten durch den Landeswahlleiter (Law)
(1) Der Landeswahlleiter vermerkt auf jeder Landesliste den Tag und bei Eingang am letzten Tage der Einreichungsfrist außerdem die Uhrzeit des Eingangs und übersendet dem Bundeswahlleiter sofort einen...
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BWO 1985 § 42 Beschwerde gegen Entscheidungen des Landeswahlausschusses (Law)
(1) Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landeswahlausschusses ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landeswahlleiter einzulegen; der Landeswahlleiter hat seine Beschwerde beim Bundeswahll...
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BWO 1985 § 44 (weggefallen) (Law)
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BWO 1985 § 47 Wahlzeit (Law)
(1) Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. (2) Der Landeswahlleiter kann im Einzelfall, wenn besondere Gründe es erfordern, die Wahlzeit mit einem früheren Beginn festsetzen.
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BWO 1985 § 52 Wahltisch (Law)
Der Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nimmt, muss von allen Seiten zugänglich sein. An oder auf diesen Tisch wird die Wahlurne gestellt.
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BWO 1985 § 54 Öffentlichkeit (Law)
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.