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UZwG § 16 Beamtenrechtliche Rahmenvorschrift (Law)
Für die Vollzugsbeamten der Länder kann durch Landesgesetz eine dem Grundsatz des § 7 dieses Gesetzes entsprechende Regelung getroffen werden.
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ZIV § 16 Andere Quellensteuern (Law)
Diese Verordnung steht der Erhebung anderer Arten der Quellensteuer als die nach § 11 gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen.
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BauWiAusbV 1999 Anlage 16 (zu § 84) (Law)
...5 Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan (§ 83 Nr. 5) ...
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BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. ...
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BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...Straße ist den beiden äußeren Fahrstreifen jeweils zur Hälfte zuzuordnen. Die Emissionsorte sind in 0,5 m Höhe über der Mitte dieser Fahrstreifen anzunehmen. D ...
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BAföG § 16 Förderungsdauer im Ausland (Law)
...5 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 5 wird Ausbildungsförderung längstens für die Dauer eines Jahres geleistet. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gilt Satz 1 nur für einen einzigen zusammenhängenden Z...
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AgrStatG § 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale (Law)
Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.
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BelWertV § 16 Wert der baulichen Anlage (Law)
...5. das Alter und der Erhaltungszustand nach Maßgabe des § 17, 6. sonstige wertbeeinflussende ...
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EnergieStG § 16 Verbringen zu privaten Zwecken (Law)
(1) Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in einem anderen Mitgliedstaat im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet...
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EStG § 16 Veräußerung des Betriebs (Law)
...55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er 45 000 Eur...
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EEWärmeG § 16 Anschluss- und Benutzungszwang (Law)
Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkältevers...
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BNDG § 16 Unabhängiges Gremium (Law)
...5) Die Beratungen des Unabhängigen Gremiums sind geheim. Die Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder des Unabhängigen Gremiums sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle ...
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FPStatG § 16 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
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HkNDV § 16 Übertragung von Herkunftsnachweisen (Law)
...Strommengendaten nach § 22 Absatz 2 und 3 ausgestellt wurde. (2) Auf Antrag der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überträgt die Registerverwaltung unter Beachtung von § 4b des Bundesdate...
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GeflPestSchV § 16 Anordnung für weitere Bestände (Law)
...5 anordnen, insbesondere wenn für die Bestände auf Grund ihres Standorts, ihrer Bauweise oder ihrer Betriebsstruktur eine Seucheneinschleppung nicht auszuschließen ist oder wenn gehaltene Vögel aus ei...
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KlauenPflPrV § 16 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
...5 Absatz 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Pr...
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JuSchG § 16 Sonderregelung für Telemedien (Law)
Regelungen zu Telemedien, die in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 18 aufgenommen sind, bleiben Landesrecht vorbehalten.
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MPAFHBundV § 16 Fernbleiben, Rücktritt (Law)
(1) Bleibt eine Studierende oder ein Studierender ohne Genehmigung durch das Prüfungsamt einer Prüfung oder einem Prüfungsteil fern oder tritt eine Studierende oder ein Studierender ohne Genehmigung d...
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InhKontrollV § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten (Law)
...5 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Nummer 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanfor...
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SG § 16 Verhalten in anderen Staaten (Law)
Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ist dem Soldaten jede Einmischung in die Angelegenheiten des Aufenthaltsstaates versagt.