-
PostPersRG § 16 Finanzierung der Postbeamtenversorgungskasse (Law)
(1) Ab dem Jahre 2000 leisten die Postnachfolgeunternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Beiträge an die Postbeamtenversorgungskasse in Höhe von 33 vom Hundert der Bruttobezüge ihrer aktiven Bea...
-
WODrittelbG § 16 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe (Law)
(1) Einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert ist, seine Stimme persönlich abzugeben, hat der Betriebswahlvorstand auf sein Verlangen ...
-
WasSiG § 16 Ausführung des Gesetzes (Law)
(1) Dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnungen werden von den Ländern einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände im Auftrag des Bundes ausgeführt. (...
-
UZwG § 16 Beamtenrechtliche Rahmenvorschrift (Law)
Für die Vollzugsbeamten der Länder kann durch Landesgesetz eine dem Grundsatz des § 7 dieses Gesetzes entsprechende Regelung getroffen werden.
-
ZIV § 16 Andere Quellensteuern (Law)
Diese Verordnung steht der Erhebung anderer Arten der Quellensteuer als die nach § 11 gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen.
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 16 (zu § 84) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1226 - 1228) ...
-
BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). ...
-
BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 1037 - 1044 Der Beurteilungspegel L r,T in Dezibel (A) (dB(A)) für...
-
BAföG § 16 Förderungsdauer im Ausland (Law)
(1) Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 5 wird Ausbildungsförderung längstens für die Dauer eines Jahres geleistet. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gilt Satz 1 ...
-
AgrStatG § 16 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale (Law)
Die Baumobstanbauerhebung wird allgemein alle fünf Jahre, beginnend 1992, in der Zeit von Januar bis Juni durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumobstflächen erhoben.
-
BelWertV § 16 Wert der baulichen Anlage (Law)
(1) Zur Ermittlung des Werts der baulichen Anlage sind die aus Erfahrungssätzen abzuleitenden Herstellungskosten je Raum- oder Flächeneinheit mit der Anzahl der entsprechenden Bezugseinhe...
-
EnergieStG § 16 Verbringen zu privaten Zwecken (Law)
(1) Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in einem anderen Mitgliedstaat im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet...
-
EStG § 16 Veräußerung des Betriebs (Law)
(1) 1 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung 1. ...
-
EEWärmeG § 16 Anschluss- und Benutzungszwang (Law)
Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkältevers...
-
BNDG § 16 Unabhängiges Gremium (Law)
(1) Das Unabhängige Gremium besteht aus 1. einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, 2. ...
-
FPStatG § 16 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) (Law)
-
-
HkNDV § 16 Übertragung von Herkunftsnachweisen (Law)
(1) Auf Antrag der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers überträgt die Registerverwaltung einen Herkunftsnachweis auf das Konto einer anderen Kontoinhaberin oder eines anderen Kontoinhabers (Erwerberi...
-
GeflPestSchV § 16 Anordnung für weitere Bestände (Law)
Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, für weitere Bestände Maßregeln nach § 15 anordnen, insbesondere wenn für die Bestände auf Grund ihres Sta...
-
KlauenPflPrV § 16 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Auf Antrag kann die zuständige Stelle den Prüfling von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 3 und § 15 Absatz 3 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor A...
-
JuSchG § 16 Sonderregelung für Telemedien (Law)
Regelungen zu Telemedien, die in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 18 aufgenommen sind, bleiben Landesrecht vorbehalten.