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StVollzG § 15 Entlassungsvorbereitung (Law)
(1) Um die Entlassung vorzubereiten, soll der Vollzug gelockert werden (§ 11). (2) Der Gefangene kann in eine offene Anstalt oder Abteilung (§ 10) verlegt werden, wenn dies der Vorbereitung ...
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ScheckG Art 15 (Law)
(1) Das Indossament muß unbedingt sein. Bedingungen, von denen es abhängig gemacht wird, gelten als nicht geschrieben. (2) Ein Teilindossament ist nichtig. (3) Ebenso ist ein Indos...
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EinigVtr Anlage II Kap XVI Anlage II Kapitel XVI (Law)
...II - c) abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap XVI B III) - Ausgegeben wird das Dokument zum Abschnitt III des Sachgebiets ...
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EinigVtr Anlage II Kap XVIII Anlage II Kapitel XVIII (Law)
...II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1234
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BinSchUO2008Anh II § 2.02 Antrag auf Untersuchung (Law)
1. Der Eigner eines Fahrzeuges oder sein Bevollmächtigter, der eine Untersuchung erwirken will, hat bei einer Untersuchungskommission seiner ...
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BinSchUO2008Anh II § 2.03 Vorführung des Fahrzeugs zur Untersuchung (Law)
1. Der Eigner oder sein Bevollmächtigter hat das Fahrzeug ausgerüstet, unbeladen und gereinigt zur Untersuchung vorzuführen. Er hat bei der U...
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BinSchUO2008Anh II § 2.11 Untersuchung von Amts wegen (Law)
1. Kommt eine für die Sicherheit der Rheinschifffahrt zuständige Behörde zu der Ansicht, dass ein Fahrzeug eine Gefahr für die an Bord befind...
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BinSchUO2008Anh II § 3.01 Grundregel (Law)
1. Schiffe müssen nach den Regeln der Schiffbautechnik gebaut sein.
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BinSchUO2008Anh II § 4.01 Sicherheitsabstand (Law)
1. Der Sicherheitsabstand muss mindestens 300 mm betragen. 2. Bei Schiffen mit Öf...
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BinSchUO2008Anh II § 5.09 Ausweicheigenschaften (Law)
Schiffe und Verbände müssen rechtzeitig ausweichen können. Die Ausweicheigenschaften sind durch Ausweichmanöver auf einer Probefahrtstrecke nach § 5.03 nachzuweisen.
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BinSchUO2008Anh II § 5.10 Wendeeigenschaften (Law)
Schiffe und Verbände mit L von nicht mehr als 86 m und B von nicht mehr als 22,90 m müssen rechtzeitig wenden können. Diese Wendeeigenschaften können durch die St...
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BinSchUO2008Anh II § 6.01 Allgemeine Anforderungen (Law)
1. Schiffe müssen mit einer zuverlässigen Steuereinrichtung versehen sein, mit der mindestens die Manövriereigenschaften nach Kapitel 5 errei...
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BinSchUO2008Anh II § 6.07 Anzeige und Überwachung (Law)
1. Die Lage des Ruders muss am Steuerstand eindeutig erkennbar sein. Elektrische Ruderlageanzeiger müssen eine eigene Einspeisung haben. ...
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BinSchUO2008Anh II § 6.09 Prüfung (Law)
1. Die ordnungsgemäße Installation der Steuereinrichtung ist von einer Untersuchungskommission zu überprüfen. Dazu kann si...
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BinSchUO2008Anh II § 7.07 Sprechfunkanlage für Schiffe mit Radar-Einmannsteuerstand (Law)
1. Bei Schiffen mit Radar-Einmannsteuerstand muss für die Verkehrskreise Schiff-Schiff und Nautische Information der Empfang über Lautspreche...
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BinSchUO2008Anh II § 7.08 Interne Sprechverbindung an Bord (Law)
An Bord von Schiffen mit Radar-Einmannsteuerstand muss eine Einrichtung für interne Sprechverbindungen vorhanden sein. Vom Steuerstand aus müssen folgende Sprechv...
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BinSchUO2008Anh II § 8a.03 Antrag auf Typengenehmigung (Law)
...II Anhang 1 aufgeführten wesentlichen Merkmalen entspricht, vorzuführen. 2. Stellt die zuständige Behörde im Fall eines Antrags auf Typgeneh...
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BinSchUO2008Anh II § 8a.06 Übereinstimmung (Law)
1. An jeder in Übereinstimmung mit der Typgenehmigung hergestellten Einheit müssen die in Anlage J Teil I Abschnitt 1 festgelegten Kennzeiche...
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BinSchUO2008Anh II § 8a.09 Konformität der Produktion (Law)
1. Die zuständige Behörde, die eine Typgenehmigung erteilt, vergewissert sich vorher - erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den anderen ...
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BinSchUO2008Anh II § 8.02 Sicherheitsvorkehrungen (Law)
1. Maschinenanlagen müssen so eingerichtet und aufgestellt sein, dass sie für Bedienung und Wartung ausreichend zugänglich sind und Personen,...