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BZRG § 24 Entfernung von Eintragungen (Law)
...11 werden bei Verfahren wegen eines Vergehens nach zehn Jahren, bei Verfahren wegen eines Verbrechens nach 20 Jahren aus dem Register entfernt. Bei Straftaten nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des St...
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FamFG § 24 Anregung des Verfahrens (Law)
...1) Soweit Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden können, kann die Einleitung eines Verfahrens angeregt werden. (2) Folgt das Gericht der Anregung nach Absatz 1 nicht, hat es denjenigen,...
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GmbHG § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen (Law)
Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungspflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag nach Verhältnis ihre...
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GtDWSVVDV § 24 Täuschung, Ordnungsverstoß (Law)
...1) Anwärterinnen und Anwärtern, die bei der schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfung oder bei einem Prüfungsteil täuschen, eine Täuschung versuchen, daran mitwirken oder sonst gegen die Ordnung ...
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IntFamRVG § 24 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist (Law)
(1) Gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung findet die Beschwerde zum Oberlandesgericht statt. Die Beschwerde wird bei dem Oberlandesgericht durch Einreichen einer Beschwerdeschrift oder ...
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SchwPestV 1988 § 24 (Law)
...16 Absatz 1 der Richtlinie 2001/89/EG oder nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2002/60/EG genehmigten Tilgungsplan Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk vorgesehen, hebt die zuständige Behörd...
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TrZollG § 24 Übergangs- und Schlussvorschriften (Law)
...1979 (BGBl. I S. 1953) geändert worden ist, auch in Verbindung mit Artikel 4 des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll in der Fassung vom 17. Oktober 1969 (BGBl. 1969 II S. 1997), befinden, gelten als i...
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UmstBauSparkV § 24 Geltung im Saarland (Law)
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
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UmstG § 24 Versicherung außerhalb der Sozialversicherung (Law)
(1) Die aus Lebensversicherungsscheinen sowie aus Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen entstandenen Verbindlichkeiten und Rücklagen werden im Verhältnis von einer Deutschen Mark...
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VermG § 24 Untere Landesbehörden (Law)
Für jeden Landkreis, jede kreisfreie Stadt und für Berlin wird ein Amt zur Regelung offener Vermögensfragen als untere Landesbehörde eingerichtet. Ein solches Amt kann auch für mehrere Kreise, kreisfr...
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UVPG § 24 Zusammenfassende Darstellung (Law)
...1) Die zuständige Behörde erarbeitet eine zusammenfassende Darstellung 1. der Umweltauswirkungen des Vorhabens, ...
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WVG § 24 Aufhebung der Mitgliedschaft (Law)
(1) Verbandsmitglieder, deren Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe oder deren Last entfallen ist, sind berechtigt, die Aufhebung ihrer Mitgliedschaft zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn da...
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SVHV § 24 Veräußerung von Vermögensgegenständen (Law)
(1) Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Versicherungsträgers in absehbarer Zeit nicht benötigt werden. (2) Vermögensgegenstände dürfen n...
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StVollzG § 24 Recht auf Besuch (Law)
...1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung. (2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen w...
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ZPO § 24 Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand (Law)
...1) Für Klagen, durch die das Eigentum, eine dingliche Belastung oder die Freiheit von einer solchen geltend gemacht wird, für Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen ist, sofern es sich um unbewe...
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ZÄPrO Anlage 2a (zu § 24 Abs. 1 letzter Satz) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1964, 426; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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AbwV Anhang 24 Eisen-, Stahl- und Tempergießerei (Law)
...1138 - 1140) A Anwendungsbereich ...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 2.4 (zu § 4) (Law)
...12, 1328) 1. Zusammenstellung von Zügen ...
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PreisLS Nr 24 Bewertung (Law)
...1) In Vor- und Nachkalkulationen sind die tariflichen oder, soweit sie angemessen sind, die mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Löhne und Gehälter einzusetzen. (2) Bei Einzelkaufleuten und Per...
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WWSUVtr Art 24 Sozialhilfe (Law)
Die Deutsche Demokratische Republik führt ein System der Sozialhilfe ein, das dem Sozialhilfegesetz der Bundesrepublik Deutschland entspricht.