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AbwV Anhang 17 Herstellung keramischer Erzeugnisse (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1130 - 1131) A ...
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AuslWBG § 17 Amts- und Rechtshilfe (Law)
(1) Die nach diesem Gesetz zuständigen Behörden und anderen Stellen haben sich Amtshilfe zu leisten. Gebühren und Auslagen für die Gewährung von Amtshilfe werden nicht erstattet. ...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Ziff. 11) sind die auf Grund der folgenden Bestimmungen und der Verordnung über die Erstreckung von Sozialversicherungsrecht der...
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AGG § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten (Law)
(1) Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber, Beschäftigte und deren Vertretungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung des in § 1 genannten Ziels mitz...
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BGBEG § 17 Informationspflichten des Zahlungsempfängers (Law)
(1) Sollen Zahlungen mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments in einer anderen Währung als Euro erfolgen und wird vor der Auslösung des Zahlungsvorgangs vom Zahlungsempfänger eine Währungsu...
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BHO § 17 Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen (Law)
(1) Die Einnahmen sind nach dem Entstehungsgrund, die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen nach Zwecken getrennt zu veranschlagen und, soweit erforderlich, zu erläutern. Erläuterungen können ...
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BJagdG § 17 Versagung des Jagdscheines (Law)
...zrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das Sprengstoffgesetz ...
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DRiG § 17 Ernennung durch Urkunde (Law)
(1) Der Richter wird durch Aushändigung einer Urkunde ernannt. (2) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Ric...
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BWahlG § 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein (Law)
(1) Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgem...
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FoVG § 17 Anforderungen an Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe (Law)
(1) Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe haben die Aufnahme und die Beendigung ihres Betriebs unter Angabe des Namens und der Anschrift des Betriebs sowie der verantwortlichen Personen des Betriebs ...
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HufBeschlV § 17 Zulassung zur Prüfung (Law)
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin staatlich anerkannt ist und ...
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HAG § 17 Tarifverträge, Entgeltregelungen (Law)
(1) Als Tarifverträge gelten auch schriftliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften einerseits und Auftraggebern oder deren Vereinigungen andererseits über Inhalt, Abschluß oder Beendigung von Vertr...
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GetrAuVÜV § 17 Muster, Vordrucke (Law)
(1) Die Bundesanstalt kann für 1. den Kontrollschein nach § 4 Abs. 1 und 4, auch in Verbindung mit § 8 und § 11 Abs. 2, ...
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GGArt29Abs6G § 17 Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses (Law)
Der Bundesminister des Innern veröffentlicht die Feststellung des Gesamtabstimmungsausschusses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 im Bundesgesetzblatt und das Abstimmungsergebnis im Bundesanzeiger.
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HeimMitwirkungsV § 17 Sitzungen des Heimbeirates (Law)
(1) Unbeschadet einer Wahlanfechtung beruft der Wahlausschuss den Heimbeirat binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses zu einer konstituierenden Sitzung ein. (2) Die oder de...
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ImmoWertV § 17 Ermittlung des Ertragswerts (Law)
(1) Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesent...
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MPAFHBundV § 17 Täuschung, Ordnungsverstoß (Law)
(1) Studierenden, die bei einer Prüfung täuschen, eine Täuschung versuchen oder daran mitwirken oder sonst gegen die Ordnung verstoßen, soll die Fortsetzung der Prüfung unter dem Vorbehalt einer Entsc...
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PatV § 17 Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (Law)
Auf Anforderung des Deutschen Patent- und Markenamts sind die in § 7 Abs. 2 Nr. 5 und in § 8 genannten Unterschriften öffentlich beglaubigen zu lassen (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
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StBDV § 17 Ladung zur schriftlichen Prüfung (Law)
Die zuständige Steuerberaterkammer lädt die Bewerber, die Aufsichtsarbeiten zu fertigen haben, spätestens einen Monat vor dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit.
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TextilGestAusbV § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig treten die Sticker-Ausbildungsverordnung vom 29. Dezember 1983 (BGBl. 1984 I S. 2), die Stricker-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1...