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BLV 2009 § 53 Beamtenverhältnis auf Probe (Law)
...§§ 28 bis 31 die §§ 7 bis 10 und § 44 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absa...
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BLV 2009 § 55 Übergangsregelung zu § 27 (Law)
...§ 27 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen, ist § 27 Absatz 1 Nummer 3 bis zum 31. Dezember 2019 mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der letzten zwei Beurteilungen eine Anlassbeurteilung erstellt wer...
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BLV 2009 § 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung (Law)
(1) Besitzen Bewerberinnen oder Bewerber die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung, erkennt die zuständige oberste Dienstbehörde die Laufbahnbefähigung an. Sie kann diese Befugnis ...
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BLV 2009 § 9 Ämter der Laufbahnen (Law)
(1) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Aus...
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BLV 2009 § 12 Mittlerer Dienst (Law)
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
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BLV 2009 § 22 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber (Law)
(1) Wer nicht die Voraussetzungen des § 7 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a erfüllt, darf nur berücksichtigt werden, wenn keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die ent...
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BLV 2009 § 26 Übernahme von Richterinnen und Richtern (Law)
...§ 25 kann Richterinnen und Richtern, die in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes wechseln, ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 der Bundesbesoldungsordnung A nach einem Jahr, ein...
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BLV 2009 § 30 Verlängerung der Probezeit (Law)
...§ 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes bis zu drei Jahren pro Angehöriger oder Angehörigem sowie 5. einer Beurlaubung nach § 24 Absatz 2 des Ge...
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BLV 2009 § 46 Personalentwicklung (Law)
(1) Als Grundlage für die Personalentwicklung sind Personalentwicklungskonzepte zu erstellen. Über die Gestaltung entscheidet die oberste Dienstbehörde. Sie kann diese Befugnis auf andere Behörden übe...
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BLV 2009 § 48 Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung (Law)
...§§ 28 bis 31 bleiben unberührt.
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BLV 2009 § 49 Inhalt der dienstlichen Beurteilung (Law)
(1) In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten nachvollziehbar darzustellen sowie Eignung und Befähigung einzuschätzen. (2) Die fachliche Leistu...
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BLV 2009 § 56 Folgeänderungen (Law)
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BLV 2009 § 5 Schwerbehinderte Menschen (Law)
(1) Von schwerbehinderten Menschen darf nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden. (2) In Prüfungsverfahren im Sinne dieser Verordnung sind für schwerbehinderte Menschen Erl...
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BLV 2009 § 6 Gestaltung der Laufbahnen (Law)
(1) Die Laufbahnen sind den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes zugeordnet. Die Zugehörigkeit einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe richtet sich nach dem im Bunde...
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BLV 2009 § 10a Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Law)
...§ 26 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes ist zu regeln, 1. welche wesentlichen Anforderungen an die Eignung und Befähigung der Bewerb...
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BLV 2009 § 13 Gehobener Dienst (Law)
(1) Ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Er wird in einem Studiengang, der mit einem Bachelo...
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BLV 2009 § 29 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten (Law)
...§ 20 des Bundesbeamtengesetzes berücksichtigt worden sind. (3) § 19 Absatz 4 gilt entsprechend.
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BLV 2009 § 36 Auswahlverfahren für den Aufstieg (Law)
...§ 19 Absatz 4 gilt entsprechend. (3) Die obersten Dienstbehörden bestimmen Auswahlkommissionen, die die Auswahlverfahren durchführen. Sie können diese Befugnis auf unmittelbar nac...
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BLV 2009 § 37 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten (Law)
(1) Nehmen die Beamtinnen und Beamten nach erfolgreichem Auswahlverfahren an einem fachspezifischen Vorbereitungsdienst teil, sind die für die Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter ...
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BLV 2009 § 43 Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Law)
Wenn sie die Befähigung für die vorgesehene Laufbahn besitzen, können Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe 1. W 1 oder C ...