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BGB § 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben (Law)
...als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen, sind verpflichtet, dasjenige, was sie von dem Erblasser bei dessen Lebzeiten als Ausstattung erhalten haben, bei der Auseinandersetzung untereinander zur A...
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BGB § 2 Eintritt der Volljährigkeit (Law)
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
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BGB § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 (Law)
...241 Abs. 2, so kann der Gläubiger zurücktreten, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
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BGB § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 (Law)
...241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.