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BBG 2009 § 108 Beihilfeakte (Law)
...bis 3 sind für diese Stelle anzuwenden.
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BBG 2009 § 117 Personalvertretung (Law)
Die Personalvertretung der Beamtinnen und Beamten ist zu gewährleisten. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
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BBG 2009 § 119 Aufgaben (Law)
(1) Der Bundespersonalausschuss dient der einheitlichen Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmevorschriften. Weitere als die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben können ihm durch Rechtsverordnung der...
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BBG 2009 § 121 Rechtsstellung der Mitglieder (Law)
Die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Bundespersonalausschusses führt im Auftrag der Bundesregierung die Bundesministerin des Innern oder der Bundesminister des Innern mit folgenden ...
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BBG 2009 § 122 Geschäftsordnung (Law)
Der Bundespersonalausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
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BBG 2009 § 127 Vertretung des Dienstherrn (Law)
...bis 61 des Beamtenversorgungsgesetzes wird der Dienstherr durch die oberste Dienstbehörde vertreten, deren sachlicher Weisung die Regelungsbehörde untersteht. (2) Besteht die oberste Dienstb...
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BBG 2009 § 136 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten (Law)
...bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt gleich zu bewertendes Amt übertragen werden. Wenn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich ist, sind § 28 Abs. 3 und § 34 Abs. 1 Satz 1 N...
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BBG 2009 § 137 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Law)
(1) Die Vorschriften des § 134 Abs. 1 und 2 und des § 135 gelten entsprechend für die zum Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungse...
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BBG 2009 § 143 Verwendungen im Ausland (Law)
...bis zum Ablauf des auf die Beendigung dieses Zustands folgenden Monats.
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BBG 2009 § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses (Law)
(1) In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Ab...
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BBG 2009 § 9 Auswahlkriterien (Law)
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion...
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BBG 2009 § 15 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen (Law)
...bis zu dem Verbot oder bis zur Zustellung der Erklärung der Rücknahme vorgenommenen Amtshandlungen sind in gleicher Weise gültig, wie wenn eine Beamtin oder ein Beamter sie ausgeführt hätte. Die gezah...
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BBG 2009 § 24 Führungsämter auf Probe (Law)
...bis B 9 in obersten Bundesbehörden sowie die der Besoldungsordnung B angehörenden Ämter der Leiterinnen und Leiter der übrigen Bundesbehörden sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten un...
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BBG 2009 § 25 Benachteiligungsverbote (Law)
Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beu...
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BBG 2009 § 31 Entlassung kraft Gesetzes (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 nicht mehr vorliegen und eine Ausnahm...
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BBG 2009 § 33 Entlassung auf Verlangen (Law)
...bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.
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BBG 2009 § 47 Verfahren bei Dienstunfähigkeit (Law)
...bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden. (4) Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben wo...
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BBG 2009 § 50 Wartezeit (Law)
Der Eintritt in den Ruhestand setzt eine versorgungsrechtliche Wartezeit voraus, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
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BBG 2009 § 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (Law)
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Re...
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BBG 2009 § 62 Folgepflicht (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gi...