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BinSchStrO 2012 § 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
...und Abladetiefen für Verbände nach Nummer 1, ausgenommen Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2, gelten auch für Gelenkverbände. Die Abmessungen und Abladetiefen für Fahrzeuge nach Nummer 1.5.3, 1.8 und 1.12.2 ...
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BinSchStrO 2012 § 18.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 19.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 21.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe (Law)
...und von km 14,52 bis km 20,70 darf ein Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 80,00 m und nicht mehr als 82,00 m und einer Breite von mehr als 9,00 m und nicht mehr als 9,50 m fahren, wenn es eine Abla...
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BinSchStrO 2012 § 21.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
...undriss auf beiden Seiten abgerundet und so verjüngt ist, dass die Breite der Bugwand die Gesamtbreite des Schubleichters auf mindestens 1,50 m unterschreitet; die Länge der Verjüngung muss mindestens...
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BinSchStrO 2012 § 26.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 7.03 Ankern und Verwendung von Pfählen (Law)
...und zu drücken. Abweichend von Satz 2 kann die zuständige Behörde für Baustellenfahrzeuge zur Durchführung von Bauarbeiten die Verwendung eines Pfahles zulassen. ...
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BinSchStrO 2012 § 8.10 Bade- und Schwimmverbot (Law)
...und Schwimmverbot nach Nummer 1 Buchstabe a und b und ein durch eine Vorschrift nach Nummer 3 ausgesprochenes ...
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BinSchStrO 2012 § 10.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe (Law)
...und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist –. ...
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BinSchStrO 2012 § 12.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...und eine Breite von 11,45 m nicht überschreiten. Die Länge darf bei einem Fahrzeug auf bis zu 110,00 m und bei einem Verband auf bis zu 190,00 m erhöht werden, wenn das Fahrzeug oder der Verband mit e...
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BinSchStrO 2012 § 17.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...und Abladetiefen nach den Nummern 1, 2 und 4 gelten nicht auf den Stich- und Altkanälen, Nebenarmen und sonstigen Nebenwasserstraßen der Hauptwasserstraßen, soweit diese nicht gesondert aufgeführt sin...
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BinSchStrO 2012 § 22.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...und nicht mehr als 86,00 m und einer Breite von mehr als 8,25 m und nicht mehr als 9,60 m darf nur am Tag und bei guter Sicht und nur dann fahren, wenn es mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung ausger...
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BinSchStrO 2012 § 23.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...und nicht mehr als 82,00 m und einer Breite von mehr als 9,00 m und nicht mehr als 9,50 m fahren, wenn es oder er eine Abladetiefe von 1,90 m nicht überschreitet und mit einer aktiven Bugsteuereinrich...
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BinSchStrO 2012 § 1.16 Rettung und Hilfeleistung (Law)
...und die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung an dem Unfall zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten zu ermöglichen. Beteiligt an einem Schiff...
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BinSchStrO 2012 § 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen (Law)
...und dessen Breite 12,00 m nicht überschreiten, als ein einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb von gleicher Länge und Breite und ein Verband gekuppelter Fahrzeuge, dessen Länge 140,00 m übersc...
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BinSchStrO 2012 § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt (Law)
...und bei Nacht für ein Klein- und Sportfahrzeug durch zusätzliche Signallichter besonders geregelt werden. Die Signallichter nach Satz 3 bestehen aus je einem roten und einem grünen Gleichtaktlicht neb...
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BinSchStrO 2012 § 7.08 Wache und Aufsicht (Law)
1. An Bord eines stillliegenden Fahrzeugs, das mit gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN beladen ist und eine Bezeichnung nach §...
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BinSchStrO 2012 § 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände (Law)
...und seine Breite auf der jeweiligen Wasserstraße die in den Kapiteln 10 bis 27 für Fahrzeuge genannten Höchstabmessungen nicht überschreiten und ein entsprechender Vermerk in der Fahrtauglichkeitsbesc...
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BinSchStrO 2012 § 10.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 11.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)