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BLV 2009 § 42 Laufbahnwechsel (Law)
...rlichen Fach-, Methoden- und sozialen Kompetenzen vermittelt werden.
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BLV 2009 § 44 Wechsel von einem anderen Dienstherrn (Law)
(1) Beim Wechsel von Beamtinnen und Beamten und früheren Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren in ein Beamtenverhältnis beim Bund sowie bei sonstigen bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalte...
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BLV 2009 § 53 Beamtenverhältnis auf Probe (Law)
...rlängert und § 19 Absatz 4 entsprechend anzuwenden ist. (2) Auf Beamtinnen und Beamte, die vor dem 26. Februar 2013 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, ist § 29 in seiner...
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BLV 2009 § 55 Übergangsregelung zu § 27 (Law)
Auf Beamtinnen und Beamte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die Voraussetzungen des § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen, ist § 27 Absatz 1 Nummer 3 bis zum 31. Dezember 2019 mi...
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BLV 2009 § 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung (Law)
...rliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben, erkennt der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm zu bestimmender unabhängiger Ausschuss die Laufbahnbefähigung an. (3) Im An...
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BLV 2009 § 9 Ämter der Laufbahnen (Law)
...rliehen werden. (2) Die Ämter der Bundesbesoldungsordnung A sind regelmäßig zu durchlaufen.
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BLV 2009 § 12 Mittlerer Dienst (Law)
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
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BLV 2009 § 22 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber (Law)
...rlich, ist eine Einstellung nach Absatz 1 nicht möglich. (4) Das Verfahren zur Feststellung der Laufbahnbefähigung nach § 8 Absatz 2 regelt der Bundespersonalausschuss.
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BLV 2009 § 26 Übernahme von Richterinnen und Richtern (Law)
(1) Abweichend von § 25 kann Richterinnen und Richtern, die in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes wechseln, ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 der Bundesbesoldungsordnung A n...
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BLV 2009 § 30 Verlängerung der Probezeit (Law)
...rlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. Dies gilt nicht, wenn die Probezeit wegen einer dienstlichen oder öffentlichen Belangen dienenden Beurlaubung unterbrochen wurde und das Vor...
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BLV 2009 § 46 Personalentwicklung (Law)
(1) Als Grundlage für die Personalentwicklung sind Personalentwicklungskonzepte zu erstellen. Über die Gestaltung entscheidet die oberste Dienstbehörde. Sie kann diese Befugnis auf andere Behörden übe...
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BLV 2009 § 48 Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung (Law)
(1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten sind regelmäßig spätestens alle drei Jahre oder wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern zu beurtei...
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BLV 2009 § 49 Inhalt der dienstlichen Beurteilung (Law)
(1) In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten nachvollziehbar darzustellen sowie Eignung und Befähigung einzuschätzen. (2) Die fachliche Leistu...
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BLV 2009 § 56 Folgeänderungen (Law)
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BLV 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Einstellung ist eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses. (2) Eignung erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt v...
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BLV 2009 § 3 Leistungsgrundsatz (Law)
Laufbahnrechtliche Entscheidungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Berücksichtigung des § 9 des Bundesbeamtengesetzes und des § 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes zu treffe...
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BLV 2009 § 4 Stellenausschreibungspflicht (Law)
...rlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, 3. für Stellen, die mit Beamtinnen und Beamten unmittelbar nach Abschluss ihres Vor...
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BLV 2009 § 14 Höherer Dienst (Law)
...rlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse.
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BLV 2009 § 18 Einfacher Dienst (Law)
Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, die geeignet ...
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BLV 2009 § 21 Höherer Dienst (Law)
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt voraus: 1. eine in...