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AuslWBG § 65 Durchführungsvorschriften (Law)
Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Vorschriften zur Durchführung der §§ 63, 64 erlassen, insbesondere Richtsätze für die vom Aussteller zu erstattenden Aufwendungen festsetzen und die Dur...
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EBO § 65 Übergangsregelung (Law)
...5 Absatz 2 nicht erfüllen, sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 nachzurüsten. Bis zur Erfüllung der Ausrüstungsanforderungen nach § 15 Absatz 2 haben die Eisenbahnen anderweitige Maßnahmen zu tre...
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BVerfGG § 65 (Law)
(1) Dem Antragsteller und dem Antragsgegner können in jeder Lage des Verfahrens andere in § 63 genannte Antragsberechtigte beitreten, wenn die Entscheidung auch für die Abgrenzung ihrer Zuständigkeite...
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BranntwMonG § 65 (Law)
...5 vom Hundert erhöht, wobei geringere Anteile außer Ansatz bleiben. Werden Brennereien, die bei der Berechnung der Referenzmenge berücksichtigt worden sind, nach § 58 Satz 2 von der Ablieferung befrei...
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FlurbG § 65 (Law)
(1) Die Beteiligten können in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und Wert d...
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LBG § 65 (Law)
(1) Hat der Bund vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Grundstück der in § 64 bezeichneten Art angekauft und ist der Kaufpreis nach dem Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufabschlusses bemesse...
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LFGB § 65 Aufgabendurchführung (Law)
...5 Satz 1 betroffen ist, tritt an die Stelle des Bundesministeriums das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium. ...
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HGBEG Art 65 (Law)
...5 werden abweichend von § 10 des Handelsgesetzbuchs nicht bekannt gemacht.
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ScheckG Art 65 (Law)
...5. ob ein Scheck gekreuzt oder mit dem Vermerk "nur zur Verrechnung" oder mit einem gleichbedeutenden Vermerk versehen werden kann und welches die Wirkungen de...
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BetrVG § 65 Geschäftsführung (Law)
...5, 26, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, die §§ 30, 31, 33 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 34, 36, 37, 40 und 41 entsprechend. (2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nach Verständigung des Betrie...
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BLG § 65 (Law)
Für die Kosten des Festsetzungsverfahrens gilt § 48 entsprechend.
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BGB § 65 Namenszusatz (Law)
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein".
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BVG § 65 (Law)
...5) für den Betrag, der vom Träger der Rentenversicherung allein auf Grund der Kriegsbeschädigung gezahlt wird. (5) Das Ruhen wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem seine Voraussetzungen eing...
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BNotO § 65 (Law)
(1) Die Notare, die in einem Oberlandesgerichtsbezirk bestellt sind, bilden eine Notarkammer. Die Landesregierung oder die von ihr durch Rechtsverordnung bestimmte Stelle kann jedoch durch Rechtsveror...
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SGG § 65 (Law)
Auf Antrag kann der Vorsitzende richterliche Fristen abkürzen oder verlängern. Im Falle der Verlängerung wird die Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet.
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SVG § 65 (Law)
...5 oder als Folge eines Gewahrsams im Sinne der Nummer 1 im Anschluss an die Entlassung arbeitsunfähig in einer Heilbehandlung befunden hat.
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StVG § 65 Übergangsbestimmungen (Law)
...51 bis 455 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. September 2015 (BGBl. I S. 1573) geänd...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit (Law)
Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).
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BinSchUO2008Anh XI § 3.04 Dienst- und Ruhezeiten (Law)
...5. In der Betriebsform A soll die Ruhezeit nach Nummer 2 Satz 1 zwischen 20 und 6 Uhr liegen. In der Betriebsform B soll die Ruhezeit die Zeit zwischen 22 und 5 Uhr eins...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit (Law)
Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).