-
BBG 2009 § 106 Personalakte (Law)
...rlagen enthalten, deren Kenntnis zur rechtmäßigen Aufgabenerledigung der betreffenden Behörde erforderlich ist. In die Grundakte ist ein vollständiges Verzeichnis aller Teil- und Nebenakten aufzunehme...
-
BBG 2009 § 108 Beihilfeakte (Law)
...rlich sind. Dies gilt auch für Daten aus der Besoldungsakte und der Versorgungsakte, soweit sie für die Festsetzung und Berechnung der Beihilfe erforderlich sind. (5) Die Beihilfebearbeitung...
-
BBG 2009 § 117 Personalvertretung (Law)
...rleisten. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.
-
BBG 2009 § 119 Aufgaben (Law)
(1) Der Bundespersonalausschuss dient der einheitlichen Handhabung beamtenrechtlicher Ausnahmevorschriften. Weitere als die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben können ihm durch Rechtsverordnung der...
-
BBG 2009 § 121 Rechtsstellung der Mitglieder (Law)
...rlieren; § 66 ist nicht anzuwenden.
-
BBG 2009 § 122 Geschäftsordnung (Law)
Der Bundespersonalausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
-
BBG 2009 § 127 Vertretung des Dienstherrn (Law)
...53 bis 61 des Beamtenversorgungsgesetzes wird der Dienstherr durch die oberste Dienstbehörde vertreten, deren sachlicher Weisung die Regelungsbehörde untersteht. (2) Besteht die oberste Dien...
-
BBG 2009 § 136 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten (Law)
...55 Satz 2 ist anzuwenden. Bei Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit, die nach Satz 1 in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, endet der einstweilige Ruhestand mit Ablauf der Amtszeit. Sie gelt...
-
BBG 2009 § 137 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Law)
...5 gelten entsprechend für die zum Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. (2) In den Fällen des § 134 Abs. 3 b...
-
BBG 2009 § 143 Verwendungen im Ausland (Law)
...51 und 53 oder des vorgesehenen Ablaufs ihrer Amtszeit wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, dem Einflussbe...
-
BBG 2009 § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses (Law)
...rliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat. (2) Wenn die Aufgaben es erf...
-
BBG 2009 § 9 Auswahlkriterien (Law)
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion...
-
BBG 2009 § 15 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen (Law)
Ist die erstmalige Ernennung nichtig oder zurückgenommen worden, hat die oder der Dienstvorgesetzte jede weitere Wahrnehmung der Dienstgeschäfte zu verbieten. Bei Nichtigkeit ist das Verbot erst dann ...
-
BBG 2009 § 20 Einstellung (Law)
...rlich sind, erworben wurden. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.
-
BBG 2009 § 24 Führungsämter auf Probe (Law)
...rlängerung der Probezeit ist nicht zulässig, es sei denn, wegen Elternzeit konnte die Mindestprobezeit nicht geleistet werden. Bei Beurlaubungen im dienstlichen Interesse kann von der Probezeit abgese...
-
BBG 2009 § 25 Benachteiligungsverbote (Law)
...rlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.
-
BBG 2009 § 31 Entlassung kraft Gesetzes (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 nicht mehr vorliegen und eine Ausnahm...
-
BBG 2009 § 33 Entlassung auf Verlangen (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegange...
-
BBG 2009 § 47 Verfahren bei Dienstunfähigkeit (Law)
...rlich ist. (3) Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schriftlich zuzustellen. Sie kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden. (4) Der Ruhestand be...
-
BBG 2009 § 50 Wartezeit (Law)
Der Eintritt in den Ruhestand setzt eine versorgungsrechtliche Wartezeit voraus, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.