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HGB § 479 Rechte des Kapitäns. Tagebuch (Law)
(1) Der Kapitän ist befugt, für den Reeder alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb des Schiffes gewöhnlich mit sich bringt. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf den Abschlus...
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HGB § 485 See- und Ladungstüchtigkeit (Law)
Der Verfrachter hat dafür zu sorgen, dass das Schiff in seetüchtigem Stand, gehörig eingerichtet, ausgerüstet, bemannt und mit genügenden Vorräten versehen ist (Seetüchtigkeit) sowie dass sich die Lad...
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HGB § 486 Abladen. Verladen. Umladen. Löschen (Law)
(1) Der Befrachter hat die Übergabe des Gutes an den Verfrachter zur Beförderung (Abladung) innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit zu bewirken. Der Verfrachter hat demjenigen, der das Gut ablädt,...
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HGB § 492 Beförderungs- und Ablieferungshindernisse (Law)
(1) Wird nach Übernahme des Gutes erkennbar, dass die Beförderung oder Ablieferung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann, so hat der Verfrachter Weisungen des nach § 491 oder § 520 Verfügungsbe...
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HGB § 496 Nachfolgender Verfrachter (Law)
(1) Hat im Falle der Beförderung durch mehrere Verfrachter der letzte bei der Ablieferung die Forderungen vorhergehender Verfrachter einzuziehen, so hat er die Rechte der vorhergehenden Verfrachter, i...
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HGB § 497 Rang mehrerer Pfandrechte (Law)
...§§ 397, 440, 464, 475b und 495 begründete Pfandrechte, so bestimmt sich der Rang dieser Pfandrechte untereinander nach § 442.
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HGB § 499 Besondere Schadensursachen (Law)
(1) Der Verfrachter haftet nicht, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einem der folgenden Umstände beruht: 1. Gefahren ...
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HGB § 500 Unerlaubte Verladung auf Deck (Law)
Hat der Verfrachter ohne die nach § 486 Absatz 4 erforderliche Zustimmung des Befrachters oder des Abladers Gut auf Deck verladen, haftet er, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, für den Schaden, de...
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HGB § 501 Haftung für andere (Law)
Der Verfrachter hat ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Gleiches gilt für das Verschulden anderer Personen, deren er sich bei...
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HGB § 506 Außervertragliche Ansprüche (Law)
(1) Die in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Befrachters oder des Empfänger...
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HGB § 543 Zinsen und Verfahrenskosten (Law)
...§§ 538, 541 und 542 genannten Haftungshöchstbeträge hinaus zu erstatten.
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HGB § 559 Bereitstellung des Schiffes (Law)
(1) Das Schiff ist dem Zeitcharterer zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereitzustellen. (2) Ist vereinbart, dass das Schiff z...
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HGB § 563 Verladen und Löschen (Law)
(1) Der Zeitcharterer hat, wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern verwendet wird, diese zu verladen und zu löschen. (2) Der Zeitvercharterer hat dafür zu sorgen, dass die Verladung die S...
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HGB § 585 Pfandrecht. Zurückbehaltungsrecht (Law)
(1) Der Gläubiger einer Forderung auf Bergelohn, auf Sondervergütung oder auf Bergungskosten hat nach § 596 Absatz 1 Nummer 4 für seine Forderung die Rechte eines Schiffsgläubigers an dem geborgenen S...
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HGB § 586 Rangfolge der Pfandrechte (Law)
(1) Pfandrechte an den geborgenen Sachen nach § 585 Absatz 2 haben den Vorrang vor allen anderen an den Sachen begründeten Pfandrechten, auch wenn diese früher entstanden sind. (2) Bestehen ...
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HGB § 588 Errettung aus gemeinsamer Gefahr (Law)
(1) Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus einer gemeinsamen Gefahr auf Anordnung des Kapitäns vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert oder werden z...
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HGB § 610 Konkurrierende Ansprüche (Law)
Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die ...
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HGB § 611 Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung (Law)
...§§ 612 bis 617.
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HGB § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot (Law)
(1) Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensge...
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HGB § 253 Zugangs- und Folgebewertung (Law)
(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllung...