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BinSchUO2008Anh II § 3.02 Festigkeit und Stabilität (Law)
1. Die Festigkeit des Schiffskörpers muss den Beanspruchungen genügen, denen er unter normalen Bedingungen ausgesetzt ist....
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BinSchUO2008Anh II § 4.03 Mindestfreibord (Law)
Unter Berücksichtigung der Verminderung nach § 4.02 darf der Mindestfreibord nicht geringer als 0 mm sein.
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BinSchUO2008Anh II § 5.08 Rückwärtsfahreigenschaften (Law)
Wird das nach § 5.07 notwendige Stoppmanöver in stillen Gewässern durchgeführt, ist zusätzlich ein Rückwärtsfahrversuch durchzuführen.
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BinSchUO2008Anh II § 7.03 Allgemeine Anforderungen an Bedienungs-, Anzeige- und Überwachungseinrichtungen (Law)
1. Zur Führung des Schiffes notwendige Bedienungseinrichtungen müssen leicht in ihre Betriebsstellung gebracht werden können. Diese Stellung ...
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BinSchUO2008Anh II § 7.05 Signallichter, Licht- und Schallzeichen (Law)
1. Signallichter und deren Gehäuse und Zubehör müssen das Zulassungskennzeichen tragen, das nach § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Definitio...
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BinSchUO2008Anh II § 7.11 Bedienungseinrichtung für Heckanker (Law)
Auf Schiffen und Verbänden mit Radar-Einmannsteuerstand und L von mehr als 86 m oder B von mehr als 22,90 m muss der Rudergänger die Heckanker von seinem Platz aus setzen können.
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BinSchUO2008Anh II § 8a.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...III, mit dem die zuständige Behörde die Typgenehmigung bescheinigt; 16. „Motorparameterprotokoll“ das Dokument nach Anlage J Teil VIII, in d...
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BinSchUO2008Anh II § 8a.02 Grundregel (Law)
1. Dieses Kapitel gilt für alle Motoren mit einer Nennleistung (P N ) von 19 kW oder m...
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BinSchUO2008Anh II § 8a.04 Typgenehmigungsverfahren (Law)
...III enthalten ist; sie erstellt oder prüft das Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen. Typgenehmigungsbogen sind nach dem Verfahren in Anlage J Teil IV zu nummerieren. Der ausgefüllte Typge...
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BinSchUO2008Anh II § 8a.07 (ohne Inhalt) (Law)
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BinSchUO2008Anh II § 8a.12 Zuständige Behörden und Technische Dienste (Law)
1. Die Rheinuferstaaten und Belgien teilen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt die Namen und Anschriften der zu...
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BinSchUO2008Anh II § 8b.01 Allgemeines (Law)
1. Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Antriebs- oder Hilfssysteme“ alle Systeme, die Brennstoff nutzen...
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BinSchUO2008Anh II § 8.05 Brennstofftanks, -leitungen und Zubehör (Law)
1. Flüssige Brennstoffe müssen in zum Schiffskörper gehörenden oder in fest im Schiff eingebauten Tanks aus Stahl oder, we...
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BinSchUO2008Anh II § 9.05 Schutzerdung (Law)
1. Bei Anlagen mit Spannungen über 50 V ist eine Schutzerdung erforderlich. 2. Be...
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BinSchUO2008Anh II § 9.10 Generatoren und Motoren (Law)
1. Generatoren, Motoren und ihre Klemmenkästen müssen für Besichtigungen, Messungen und Reparaturen zugänglich sein. Die Schutzart muss dem A...
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BinSchUO2008Anh II § 9.11 Akkumulatoren (Law)
1. Akkumulatoren müssen zugänglich und so aufgestellt sein, dass sie sich bei Bewegungen des Schiffes nicht verschieben kö...
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BinSchUO2008Anh II § 9.12 Schaltanlagen (Law)
...zraum besitzen und aus einem keramischen oder gleichwertigen Werkstoff bestehen. Sie müssen so ausgewechselt werden können, dass für den Bedienenden keine Gefahr einer Berührung besteht. ...
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BinSchUO2008Anh II § 10.02 Sonstige Ausrüstung (Law)
1. Folgende Ausrüstungsgegenstände nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung müssen mindestens vorhanden sein: ...
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BinSchUO2008Anh II § 10.04 Beiboote (Law)
1. Folgende Fahrzeuge müssen mit einem Beiboot gemäß der Europäischen Norm EN 1914 : 1997 ausgerüstet sein: ...
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BinSchUO2008Anh II § 11.02 Schutz vor Sturz und Absturz (Law)
1. Decks und Gangborde müssen eben und frei von Stolperstellen sein. Wasser darf sich auf ihnen nicht ansammeln können. ...