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BVG § 1 (Law)
...aßnahme der Heilbehandlung, eine Badekur, Versehrtenleibesübungen als Gruppenbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 26 durchzuführen oder um auf Verlangen eines zuständigen Lei...
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DrechslAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ausbildung in dem Ausbildungsberuf Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin) nach der Handwerksordnung.
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BPolZollV § 1 (Law)
...adet der Aufgaben der Bundespolizei werden der Zollverwaltung die Aufgaben 1. der polizeilichen Überwachung der Grenzen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 des...
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DEÜV § 1 Grundsatz (Law)
...auf Grund des § 18i Absatz 4, §§ 28a, 99 und 106 bis 108 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, des § 200 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der §§ 190 bis 194 und 281c des Sechsten Buches Sozi...
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BodSchätzDV § 1 Musterstücke (Law)
...Anlage mit ihren Schätzungsergebnissen aufgeführten Bodenflächen sind die Musterstücke der Bodenschätzung (§ 6 Absatz 1 des Gesetzes), die die Grundlage für die Bewertung der Vergleichsstücke auf dem ...
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FinDAG § 1 Errichtung (Law)
...anstalt gilt Frankfurt am Main als Sitz der Behörde. In Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gilt Frankfurt am Main als Sitz der Verwaltungsbehörde. Satz 1 ist auf Klagen aus dem Beamte...
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FinDAGKostV § 1 Gebühren (Law)
...anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Gebühren nach Maßgabe des § 14 u...
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FlRV § 1 (Law)
...Als Grenzen der Seefahrt im Sinne des § 1 des Flaggenrechtsgesetzes werden bestimmt: 1. die Festland- und Inselküstenlinie bei mittlerem Hoch...
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FluLärmJeverV § 1 (Law)
...Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Jever wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgese...
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FSBeitrV § 1 Beitragspflicht (Law)
...agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) durch die in § 143 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und § 31 Absatz 1 des Gesetzes über die elektromagne...
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GOT § 1 Grundsatz (Law)
...arauslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien) nach dieser Verordnung, insbesondere nach dem in der Anlage vorgeschriebenen Gebührenverzeichnis zu. Die in der Anlage zu dieser V...
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GvKostG § 1 Geltungsbereich (Law)
...1) Für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers, für die er nach Bundes- oder Landesrecht sachlich zuständig ist, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nur nach diesem Gesetz erhoben. (2) Lande...
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HolzbhAusbV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...ausbildung in dem Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin nach der Handwerksordnung.
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HRG § 1 Anwendungsbereich (Law)
...achhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in § 70 bestimmt ist, auch die staatlich anerka...
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HöBetrV § 1 (Law)
...Absetzungen nach § 7 oder § 12 Abs. 3 des Schutzbaugesetzes berücksichtigt werden können, werden festgesetzt: 1. bei Hausschutzräumen in neue...
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HeimG § 1 Anwendungsbereich (Law)
...10 und 14 Abs. 2 Nr. 3 und 4, Abs. 3, 4 und 7 keine Anwendung. Nehmen die Heime nach Satz 1 in der Regel mindestens sechs Personen auf, findet § 10 mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Heimfürsprecher ...
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GGVSEB § 1 Geltungsbereich (Law)
...ationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504), die zuletzt nach Maßgabe de...
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FGO § 1 (Law)
...anzgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
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GenTSV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...anforderungen an gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen einschließlich der Tätigkeiten im Gefahrenbereich. Die Regelungen des Vierten, des Fünften und des Sechsten Abschnitts gelten auch für...
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KonsVerFRAV § 1 Abkommen (Law)
...1. Juli 1959 (BGBl. 1961 II S. 397, 398), das zuletzt durch das Zusatzabkommen vom 20. Dezember 2001 (BGBl. 2002 II S. 2370, 2372) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.