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SeelotG § 1 (Law)
Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschiffahrtstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schiffahrtskundiger Berater geleitet. Der Seelotse gehört nic...
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NABEG § 1 Grundsatz (Law)
...12e Absatz 2 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I S. 1554) eingefügt worden ist, erfolgt nach Maßgabe d...
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NOKBefAbgV § 1 (Law)
Für Wasserfahrzeuge, die den Nord-Ostsee-Kanal befahren, sind Befahrungsabgaben nach der Anlage zu dieser Verordnung zu entrichten. Die Befahrungsabgaben werden von der Generaldirektion Wasserstraßen ...
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SchRegO § 1 (Law)
...1) Die Schiffsregister werden von den Amtsgerichten geführt. (2) Abweichend von der in Absatz 1 getroffenen Regelung bestimmen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung die Amtsgerichte, ...
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TrZollG § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
...13/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 253 S. 1, 1994 Nr. L 268 S. 32, 1996 Nr. L 180 S. 34, 1997 Nr. L 156 S. 59, 1999 Nr. L 111 S. 88), zuletzt geändert durch...
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VersVermV § 1 Grundsatz (Law)
...1) Durch die Sachkundeprüfung nach § 34d Abs. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten erforder...
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VRV § 1 Zuständigkeit (Law)
...1) Jedes Amtsgericht führt für seinen Bezirk ein Vereinsregister, soweit nicht die Landesjustizverwaltung gemäß § 23d des Gerichtsverfassungsgesetzes die Führung des Vereinsregisters für die Bezirke m...
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VSVgV § 1 Anwendungsbereich (Law)
...104 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterfallen und durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 und Sektorenauft...
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UVPG § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1) Dieses Gesetz gilt für 1. die in Anlage 1 aufgeführten Vorhaben, 2. die in Anl...
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WpHG § 1 Anwendungsbereich (Law)
...17.11.2009, S. 1, L 350 vom 29.12.2009, S. 59, L 145 vom 31.5.2011, S. 57, L 267 vom 6.9.2014, S. 30), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/51/EU (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1, L 108 vom 28.4.2015,...
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WStrG § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Dieses Gesetz gilt für Straftaten, die Soldaten der Bundeswehr begehen. (2) Es gilt auch für Straftaten, durch die militärische Vorgesetzte, die nicht Soldaten sind, ihre Pflichten verle...
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WWSUG § 1 (Law)
...1) Abweichend von § 16 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erhalten Versicherte, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) aufhalten, die Leis...
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UrhG § 1 Allgemeines (Law)
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
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StBDV § 1 Zulassungsverfahren (Law)
...1) Über die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer. (2) Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bis zu einem von der zuständigen Ste...
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SVSaarAnglG § 1 (Law)
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, das Zweite und Fünfte Buch der Reichsversicherungsordnung sowie die zu ihrer Änderung, Ergänzung und Durchführung erlassenen Vorschriften gelten im Saarland in der im...
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StVollzG § 1 (Law)
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
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Tier-LMHV Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2) (Law)
...1835 ) 1. Allgemeine Anforderungen: 1.1 ...
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AktGEG § 1 Grundkapital (Law)
...1. Januar 1999 in das Handelsregister eingetragen worden sind, dürfen die Nennbeträge ihres Grundkapitals und ihrer Aktien weiter in Deutscher Mark bezeichnen. Bis zm 31. Dezember 2001 dürfen Aktienge...
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AMGKostV § 1 Grundsatz (Law)
...1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erheben nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis und den folgenden Vorschr...
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BÄO § 1 (Law)
...1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes. (2) Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.