-
HGrG § 9 Geltungsdauer der Haushaltspläne (Law)
...2) Der Haushaltsplan kann in einen Verwaltungshaushalt und in einen Finanzhaushalt gegliedert werden; beide können jeweils für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, aufgestellt werden. Die Bewill...
-
HolzbhAusbV § 9 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...2) Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in höchstens sieben Stunden zwei Arbeitsproben durchführen und in höchstens 80 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. 1. ...
-
LAG § 9 Sitz in Berlin (West) (Law)
Als Sitz in Berlin (West) im Sinne dieses Gesetzes gilt ein Sitz in Berlin. Ein Unternehmen, das zwar seinen Sitz in Berlin, aber seine Geschäftsleitung im Inland außerhalb des Geltungsbereichs des Gr...
-
JuSchG § 9 Alkoholische Getränke (Law)
...2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Autom...
-
MPBetreibV § 9 Qualitätssicherungssystem für medizinische Laboratorien (Law)
...2014, S. A 1583) beachtet wird. (2) Die Unterlagen über das eingerichtete Qualitätssicherungssystem sind für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren, sofern aufgrund anderer Vorschriften kei...
-
SegelmAusbV § 9 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Gesellenprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung un...
-
OrthV § 9 Zusammentreffen von Ansprüchen (Law)
Schuhe oder Handschuhe sind nach den §§ 5 bis 8 auch mitzuliefern, wenn der andere Fuß oder die andere Hand von einem anderen Sozialleistungsträger orthopädisch zu versorgen ist. Die Verpflichtung des...
-
PStV § 9 Personenstandsregister, Registerinhalt (Law)
(1) Die nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zu führenden Personenstandsregister bestehen aus Registereinträgen, die auf Dauer lesbar und unveränderbar zu speichern sind. (2) Die Registereinträge en...
-
SchLichtReklAusbV § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
...20 Prozent, 2. ...
-
SchSiMeistPrV § 9 Optionale Qualifikation (Law)
...2) Im Rahmen der Prüfung "Selbstständige Betriebsführung von Sicherheitsdienstleistungsunternehmen" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen selbstst...
-
UAG § 9 Zulassung als Umweltgutachter (Law)
...2004+AC:2009 (Ausgabe 11/2009), DIN EN ISO 14001:2015 (Ausgabe 11/2015), DIN EN 16001:2009 (Ausgabe 8/2009) und DIN EN ISO 50001:2011 (Ausgabe 12/2011) zu erteilen. Die genannten DIN-Normen sind bei d...
-
WeinV 1995 § 9 (Law)
(weggefallen)
-
PEhrlInstKostV 1996 § 9 (Law)
...2) Die Kostenverordnung in der ab dem 24. Juli 2005 geltenden Fassung ist auch anzuwenden auf Fälle, in denen vor dem 24. Juli 2005 individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Sinne der §§ 4a u...
-
StrabBlPV § 9 Entscheidung über die Zulassung (Law)
...2) Die Entscheidung nach Absatz 1 wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
-
StromNEV § 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge (Law)
...20 Jahren linear aufzulösen und jährlich netzkostenmindernd anzusetzen. (2) Baukostenzuschüsse, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Anschlusses für die Einspeisung elektr...
-
StPO § 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes (Law)
Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist.
-
StUG § 9 Herausgabepflicht nicht-öffentlicher Stellen (Law)
...2) Soweit Unterlagen an den Bundesbeauftragten herauszugeben sind, sind ihm auch Kopien und sonstige Duplikate herauszugeben. (3) Jede natürliche Person und jede sonstige nicht öffentliche S...
-
ZHG§8DV § 9 (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
-
AltholzV § 9 Beseitigung von Altholz (Law)
...2 Verpflichteten haben Altholz, das nicht verwertet wird, zum Zwecke der Beseitigung einer dafür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen.
-
AltZertG § 9 Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung (Law)
Einspruch und Klage richten sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung. Sie haben keine aufschiebende Wirkung.