-
EVO § 15 Verhalten bei außerplanmäßigem Halt (Law)
...ch sofort von den Gleisen entfernen.
-
DGBankUmwG § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...ch der Verkündung in Kraft.
-
FinDAG § 15 Gesonderte Erstattung (Law)
...cklers nach § 37 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Satz 2 oder 4 des Kreditwesengesetzes oder einer Aufsichtsperson nach § 46 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes, durch eine Bekanntmachung nach § 32 Abs. 4...
-
GntDAIVAPrV § 15 Mündliche Abschlussprüfung (Law)
...chen Abschlussprüfung sollen gleichrangig die Kompetenzbereiche 1 bis 6 nach § 7 Absatz 3 sein. Die mündliche Abschlussprüfung soll nicht länger als 40 Minuten dauern. (3) In der interdiszip...
-
GtDBWVAPrV § 15 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“ (Law)
...chts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
-
GWDAPrV § 15 Leistungsnachweise während des Grundstudiums (Law)
...che Aufsichtsarbeiten anzufertigen, deren Aufgabenschwerpunkte jeweils einem der Studiengebiete nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 zugeordnet sind; Inhalte nach § 12 Absatz 1 Nummer 6 können berücksich...
-
GetrAuVÜV § 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (Law)
...chnungen für nicht der amtlichen Überwachung unterliegendes Getreide zu machen. (3) Wer nach Absatz 1 oder 2 zu Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat die vorgeschriebenen Bücher, A...
-
GenRegV § 15 Eintragung der Satzung (Law)
...chnete Zweck der Genossenschaft den Voraussetzungen des § 1 des Gesetzes entspricht, 2. auf Grund der gutachtlichen Äußerung...
-
KrWG § 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung (Law)
...chtet oder die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht berücksichtigt werden oder 6. die öffentliche Sic...
-
JVEG § 15 Grundsatz der Entschädigung (Law)
...che Richter bei den Gerichten der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit in dieser Eigenschaft an der Wahl von gesetzlich für sie vorgesehenen Ausschüssen oder an den Sitzungen solcher Ausschüsse teil...
-
MntDAIVAPrV § 15 Prüfungskommission, Prüfende (Law)
...chen die Bewertungen voneinander ab, ist zunächst eine Einigung zwischen den Prüfenden anzustreben; einigen sich die Prüfenden nicht, entscheidet die Prüfungskommission mit Stimmenmehrheit.
-
SaatV § 15 Erneute Beschaffenheitsprüfung (Law)
...chend. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
-
SatDSiG § 15 Betretens- und Prüfungsrechte (Law)
...chen Betriebs- und Geschäftszeiten die Betriebs- und Geschäftsräume des Datenanbieters zu betreten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Prüfungen durchzuführen; die §§ 196, 197 Abs. 1 S...
-
NWRG § 15 Datenübermittlung für statistische Zwecke (Law)
...chen. (3) Die Daten dürfen den genannten Behörden nur für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich übermittelt werden. Ergänzend hierzu können für Vergleichszwecke auf Antrag die korrespondier...
-
RAG 21 § 15 (Law)
-
-
UmstGeldInstV § 15 Überverzinsliche Verbindlichkeiten (Law)
...ckbleibt. (5) Der Mehrwert einer überverzinslichen Verbindlichkeit ist durch Bildung eines entsprechenden Zusatzpostens zu berücksichtigen. Dieser Zusatzposten gilt nicht als Passivposten im...
-
WoGV § 15 Außer Betracht bleibende Belastung (Law)
...chen entfällt, die zum Wirtschaftsteil einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle gehören, wird sie jedoch berücksichtigt, soweit sie nicht nach § 11 Abs. 2 und 3 des Wohng...
-
WOSprAuG § 15 Benachrichtigung der Gewählten (Law)
...cherausschusses gewählten leitenden Angestellten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wa...
-
SprengV 1 § 15 (Law)
...ck nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet ist, sofern die Transportklassifizierung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften mit der Lagergruppe in der jeweiligen Verpackung sowie di...
-
SVHV § 15 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben (Law)
...ches Sozialgesetzbuch auf die nächste Bewilligung für den gleichen Zweck anzurechnen. Der Vorstand kann Ausnahmen zulassen.