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HwO § 72 (Law)
...behalten, auch wenn sie nicht mehr bei Innungsmitgliedern beschäftigt sind, solange sie im Bezirk der Handwerksinnung im Betrieb eines selbständigen Handwerkers verbleiben, die Mitgliedschaft noch bis...
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JGG § 72 Untersuchungshaft (Law)
...ber die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozeßordnung) sind auch die besonderen Belastungen des Vollzu...
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LuftFzgG § 72 (Law)
...ben Ersatzteile, so bestimmt sich ihr Rangverhältnis hinsichtlich der Ersatzteile nach der Reihenfolge, in der die Erweiterungen in das Register eingetragen sind. § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 gilt sinng...
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LuftVG § 72 (Law)
...ber alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geände...
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SchRegO § 72 (Law)
...bauregister nicht mehr eingetragen werden. Das gleiche gilt, wenn die Bescheinigung nach § 15 erteilt ist.
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HGBEG Art 72 (Law)
...b Absatz 2 Nummer 8, § 285 Nummer 26, § 290 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 und § 314 Absatz 1 Nummer 18 des Handelsgesetzbuchs jeweils in Bezug genommenen Bestimmungen des Investmentgesetzes sind die bis zu...
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BörsZulV § 72 Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse (Law)
...bschluss nach dem Zweiten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs oder nach dem Zweiten Abschnitt des Publizitätsgesetzes, ...
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FamFG § 72 Gründe der Rechtsbeschwerde (Law)
...beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet ...
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ZPO § 72 Zulässigkeit der Streitverkündung (Law)
...ben zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten besorgt, kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits dem Dritten gerichtlich den Streit verkünden. (2) Das Gericht und ei...
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BinSchUO2008Anh II Anlage B (Law)
Es gilt das Muster nach Anhang V, Teil II
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RheinLotsO Anhang B (zu § 9 Nr. 1) (Law)
...bestehen in: Basel Offenburg ...
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ITKTAusbV Anlage 1 Teil B (zu § 5) (Law)
...Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ...
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BDG § 72 Unzulässigkeit der Wiederaufnahme (Law)
...Bußgeldverfahren ergangen ist, das sich auf denselben Sachverhalt gründet und diesen ebenso würdigt, solange dieses Urteil nicht rechtskräftig aufgehoben worden ist, oder ...
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IfSG § 72 Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (Law)
...Bereich der Eisenbahnen des Bundes und der Magnetschwebebahnen obliegt der Vollzug dieses Gesetzes für Schienenfahrzeuge sowie für ortsfeste Anlagen zur ausschließlichen Befüllung von Schienenfahrzeug...
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InsO § 72 Beschlüsse des Gläubigerausschusses (Law)
...Beschluß des Gläubigerausschusses ist gültig, wenn die Mehrheit der Mitglieder an der Beschlußfassung teilgenommen hat und der Beschluß mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt worden ist. ...
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MarkenG § 72 Ausschließung und Ablehnung (Law)
...bgelehnte angehört. Wird der Senat durch das Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig, so entscheidet ein anderer Beschwerdesenat. (4) Über die Ablehnung eines Urkundsbeamten en...
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WiPrO § 72 Kammer für Wirtschaftsprüfersachen (Law)
...b der Hauptverhandlung in der Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. In der Hauptverhandlung ist sie mit dem Vorsitzenden und zwei Berufsangehörigen als Beisitzern besetzt. ...
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WVG § 72 Aufsicht, Oberverband, Unterverband (Law)
...bände Aufgaben für dieselben Grundstücke haben, kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde den einen der Verbände zum Oberverband bestimmen. Die für die Aufsicht über den Oberverband zuständige Behörde führ...
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GewO (XXXX) §§ 72 bis 80 (weggefallen) (Law)
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AgrStatG § 72 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt (Law)
...bung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.