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DGBankUmwG § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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FinDAG § 15 Gesonderte Erstattung (Law)
...sonal- und Sachaufwand zu ersetzen. Die Höhe des Erstattungsbetrags, insbesondere die Stundensätze für den Einsatz von Mitarbeitern dieser Behörden, bestimmen sich nach Erstattungsrichtlinien, die das...
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GntDAIVAPrV § 15 Mündliche Abschlussprüfung (Law)
...sollen gleichrangig die Kompetenzbereiche 1 bis 6 nach § 7 Absatz 3 sein. Die mündliche Abschlussprüfung soll nicht länger als 40 Minuten dauern. (3) In der interdisziplinären Prüfung sollen...
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GtDBWVAPrV § 15 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“ (Law)
Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die für die spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
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GWDAPrV § 15 Leistungsnachweise während des Grundstudiums (Law)
Während des Grundstudiums sind vier schriftliche Aufsichtsarbeiten anzufertigen, deren Aufgabenschwerpunkte jeweils einem der Studiengebiete nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 zugeordnet sind; Inhalte ...
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GetrAuVÜV § 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (Law)
...sondere Aufzeichnungen getrennt für überwachungspflichtiges und sonstiges Getreide zu machen über a) den tägliche Zu- ...
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GenRegV § 15 Eintragung der Satzung (Law)
...sorgen ist und eine solche Gefährdung auch nicht offenkundig ist (§ 11a Abs. 2 des Gesetzes) und 3. die Satzung die erforder...
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KrWG § 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung (Law)
...so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn 1. die G...
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JVEG § 15 Grundsatz der Entschädigung (Law)
...sowie 6. Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18). (2) Soweit die Entschädigung nach Stund...
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MntDAIVAPrV § 15 Prüfungskommission, Prüfende (Law)
...sofern sie oder er über vergleichbare Kenntnisse verfügt. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden für höchstens drei Jahre bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. (2) Die Mitg...
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SaatV § 15 Erneute Beschaffenheitsprüfung (Law)
...so wird es erneut auf die Einhaltung der Anforderungen an die Beschaffenheit geprüft. Ist anerkanntes Saatgut von Runkelrübe, Zuckerrübe oder Roter Rübe zu Präzisionssaatgut aufbereitet worden, so wir...
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SatDSiG § 15 Betretens- und Prüfungsrechte (Law)
Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind befugt, zu den üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten die Betriebs- und Geschäftsräume des Datenanbieters zu betreten und die zur Erfüllung ihrer Aufgaben...
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NWRG § 15 Datenübermittlung für statistische Zwecke (Law)
...sowie den Landeskriminalämtern zur Sammlung, Aufbereitung, Darstellung und Analyse Daten übermittelt werden. (2) Die Daten dürfen keinen Bezug zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person er...
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RAG 21 § 15 (Law)
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UmstGeldInstV § 15 Überverzinsliche Verbindlichkeiten (Law)
(1) Ist eine Verbindlichkeit aus nicht im Eigenbesitz befindlichen Schuldverschreibungen oder aus Darlehen im Sinne des § 22 Abs. 1 des Umstellungsgesetzes überverzinslich, so darf der Teil der Verbin...
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WoGV § 15 Außer Betracht bleibende Belastung (Law)
...sorgungsanlagen sowie Warmwasserversorgungsanlagen und 2. zur Deckung der Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmw...
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WOSprAuG § 15 Benachrichtigung der Gewählten (Law)
(1) Der Wahlvorstand hat die als Mitglieder des Sprecherausschusses gewählten leitenden Angestellten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht binnen drei ...
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SprengV 1 § 15 (Law)
...sofern die Transportklassifizierung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften mit der Lagergruppe in der jeweiligen Verpackung sowie die Verträglichkeitsgruppe übereinstimmen. (...
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SVHV § 15 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben (Law)
...Sozialgesetzbuch bewilligt werden. (2) Mehrausgaben bei übertragbaren Ausgaben (Vorgriffe) sind unter den Voraussetzungen des § 73 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch auf die nächste Bewilli...
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StromStV § 15 Zuordnung von Unternehmen (Law)
...sonen nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 gilt die Summe der Zahlen der am 15. Tag eines jeden Kalendermonats tätigen Personen geteilt durch die Anzahl der entsprechenden Monate. Tätige Personen sind: ...