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BBG 2009 § 15 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen (Law)
Ist die erstmalige Ernennung nichtig oder zurückgenommen worden, hat die oder der Dienstvorgesetzte jede weitere Wahrnehmung der Dienstgeschäfte zu verbieten. Bei Nichtigkeit ist das Verbot erst dann ...
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BBG 2009 § 20 Einstellung (Law)
...rlich sind, erworben wurden. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.
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BBG 2009 § 24 Führungsämter auf Probe (Law)
...rlängerung der Probezeit ist nicht zulässig, es sei denn, wegen Elternzeit konnte die Mindestprobezeit nicht geleistet werden. Bei Beurlaubungen im dienstlichen Interesse kann von der Probezeit abgese...
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BBG 2009 § 25 Benachteiligungsverbote (Law)
...rlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.
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BBG 2009 § 31 Entlassung kraft Gesetzes (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 nicht mehr vorliegen und eine Ausnahm...
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BBG 2009 § 33 Entlassung auf Verlangen (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegange...
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BBG 2009 § 47 Verfahren bei Dienstunfähigkeit (Law)
...rlich ist. (3) Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schriftlich zuzustellen. Sie kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden. (4) Der Ruhestand be...
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BBG 2009 § 50 Wartezeit (Law)
Der Eintritt in den Ruhestand setzt eine versorgungsrechtliche Wartezeit voraus, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
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BBG 2009 § 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (Law)
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Re...
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BBG 2009 § 62 Folgepflicht (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gi...
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BBG 2009 § 64 Eidespflicht, Eidesformel (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaf...
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BBG 2009 § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Law)
(1) Beihilfe erhalten: 1. Beamtinnen und Beamte, die Anspruch auf Besoldung haben oder die Elternzeit in Anspruch nehmen, ...
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BBG 2009 § 82 Umzugskosten (Law)
...rlassen, soweit die besonderen Bedürfnisse des Auslandsdienstes und die besonderen Verhältnisse im Ausland es erfordern.
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BBG 2009 § 87 Arbeitszeit (Law)
...rlängert werden. (3) Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere zur Dauer, zu Möglichkeiten ihrer flexiblen Ausgestaltung und zur Kontrolle ihrer Einhaltung, regelt die Bundesregi...
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BBG 2009 § 92a Familienpflegezeit mit Vorschuss (Law)
...rlängert werden. (3) Familienpflegezeit und Pflegezeit dürfen zusammen nicht länger als 24 Monate je pflegebedürftigen nahen Angehörigen dauern. (4) Die Beamtin oder der Beamte hat...
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BBG 2009 § 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
...rlichen Endgrundgehalts des Amtes der Beamtin oder des Beamten übersteigt, liegt ein Versagungsgrund vor. Die Dienstbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn die Beamtin oder der Beamte durch Angabe besti...
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BBG 2009 § 104 Erlass ausführender Rechtsverordnungen (Law)
Die zur Ausführung der §§ 97 bis 103 notwendigen weiteren Vorschriften zu Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten erlässt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. In ihr kann besti...
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BBG 2009 § 107 Zugang zur Personalakte (Law)
...rlich ist. Zugang zu entscheidungsrelevanten Teilen der Personalakte haben auch Gleichstellungsbeauftragte, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Auf Verlangen ist...
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BBG 2009 § 110 Einsichtsrecht (Law)
...rlangen ein Ausdruck der zu ihrer oder seiner Person automatisiert gespeicherten Personalaktendaten zu überlassen. (4) Beamtinnen und Beamte haben ein Recht auf Einsicht auch in andere Akten...
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BBG 2009 § 111 Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte (Law)
...rlich ist. Das Gleiche gilt für Behörden desselben Geschäftsbereichs, soweit die Vorlage zur Vorbereitung oder Durchführung einer Personalentscheidung notwendig ist, sowie für Behörden eines anderen G...