-
JVEG § 20 Entschädigung für Zeitversäumnis (Law)
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 3,50 Euro je Stunde, soweit weder für einen Verdienstausfall noch für Nachteile bei der Haushaltsführung eine Entschädigung zu gewähren ist, es sei denn, d...
-
KFürsV § 20 Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (Law)
(1) Bei Maßnahmen der Erziehung ist als Bedarf der infolge der Schädigung oder des Verlustes eines Elternteils notwendige besondere Bedarf für die Erziehung anzuerkennen. (2) De...
-
MntDAIVAPrV § 20 Fernbleiben, Rücktritt (Law)
(1) Bei Fernbleiben oder Rücktritt von einer Prüfung oder einem Prüfungsteil der Zwischen- oder Abschlussprüfung ohne Genehmigung des Prüfungsamts gilt diese Prüfung oder dieser Prüfungsteil als nicht...
-
LAnpG § 20 Wirkungen der Eintragung (Law)
Die Eintragung des Zusammenschlusses in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen jeder LPG geht einschließlich der V...
-
LFGB § 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung (Law)
(1) Es ist verboten, beim Verkehr mit Futtermittelzusatzstoffen oder Vormischungen oder in der Werbung für sie allgemein oder im Einzelfall Aussagen zu verwenden, die sich ...
-
SachenRBerG § 20 Bodenwertermittlung in besonderen Fällen (Law)
...bis 4 ist auf die Grundstücke nicht anzuwenden, die im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau bebaut und für 1. den staatlichen oder genosse...
-
PatAnwO § 20 Erlöschen der Zulassung (Law)
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Patentanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung be...
-
SchwbWO § 20 Durchführung der Wahl (Law)
...bis 16 gelten entsprechend.
-
SEAG § 20 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...bis 116 des Aktiengesetzes die nachfolgenden Vorschriften.
-
SEBG § 20 Dauer der Verhandlungen (Law)
(1) Die Verhandlungen beginnen mit der Einsetzung des besonderen Verhandlungsgremiums und können bis zu sechs Monate dauern. Einsetzung bezeichnet den Tag, zu dem die Leitungen zur konstituierenden Si...
-
RechPensV § 20 Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen (Law)
Im Posten "Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen" sind die sich aus den abgeschlossenen Verträgen zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten e...
-
RechVersV § 20 Abgegrenzte Zinsen und Mieten (Law)
...bis zum Abschlußstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind.
-
RTrAbwG § 20 Erlöschen der Ansprüche (Law)
Ansprüche gegen einen öffentlichen Rechtsträger (§ 1), die nicht rechtzeitig angemeldet worden sind, erlöschen mit dem Ablauf der Anmeldefrist des § 12 Abs. 1. Soweit die Erfüllung von Ansprüchen nach...
-
RVG § 20 Verweisung, Abgabe (Law)
Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird, sind die Verfahren vor dem verweisenden oder abgebenden und vor dem übernehmenden Gericht ein Rechtszug. Wird eine Sache an ein ...
-
UVPG § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung (Law)
(1) Für die Zugänglichmachung des Inhalts der Bekanntmachung nach § 19 Absatz 1 und der nach § 19 Absatz 2 auszulegenden Unterlagen im Internet richten Bund und Länder zentrale Internetportale ein. Di...
-
PatV § 20 Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel (Law)
Der Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel und der Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel müssen jeweils die Angab...
-
ZSG § 20 Unterstützung des Ehrenamtes (Law)
Der Bund unterstützt das Ehrenamt als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes.
-
ZHG§10PrO § 20 (Law)
(1) Die Vorprüfung ist in der Regel an vier aufeinanderfolgenden Wochentagen abzulegen. Sie soll spätestens innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen abgeschlossen sein. (2) In...
-
ZO-Ärzte § 20 (Law)
(1) Ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere nicht ehrenamtliche Tätigkeit steht der Eignung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit entgegen, wenn der Arzt unter Berücksichtigung der D...
-
FRG Anlage 12 (Law)
...Bis 30. Juni 1926 Vom 1. Juli 1926 ............. IV IV IV IV IV ...