-
RindTbV § 7 (Law)
Die zuständige Behörde ordnet die Tötung von Rindern an, bei denen Tuberkulose festgestellt worden ist. Sie kann die Tötung verdächtiger Rinder anordnen, soweit dies zur Verhütung der Verbreitung der ...
-
SaatV § 7 Feldbestandsprüfung (Law)
...7 bis 9 gelten bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 auch für Vermehrungsflächen zur Erzeugung von anerkanntem Vorstufensaatgut und Basissaatgut. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass die Verme...
-
SchädlBekAusbV § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
-
SchiedsG § 7 (Law)
(1) Die Berufung zur Schiedsperson kann ablehnen, wer 1. das 60. Lebensjahr vollendet hat, ...
-
SchKiSpV § 7 (Law)
(1) Die erhöhten Aufwendungen für die Schüler- und Kinderspeisung werden aus dem Staatshaushalt finanziert. Die Kostenanteile der Eltern betragen wie bisher je Portion Mittagessen: ...
-
RechKredV § 7 Wertpapiere (Law)
(1) Als Wertpapiere sind Aktien, Zwischenscheine, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Optionsscheine, Zins- und Gewinnanteilscheine, börsenfähige Inhaber- und Ordergenußscheine, börsenfähige In...
-
SeefiV § 7 Ausnahmen (Law)
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Fänge, die 1. nur für Zwecke ...
-
PostPersRG § 7 Haftung (Law)
...75 des Bundesbeamtengesetzes.
-
PStG § 7 Aufbewahrung (Law)
...7 Absatz 4; diese sind zu löschen.
-
OrthV § 7 Handschuhe (Law)
Handschuhe werden für versteifte, verstümmelte, gelähmte oder durchblutungsgestörte Hände als Paar geliefert; als Erstausstattung werden zwei Paare geliefert. Zusätzlich kann ein Paar Arbeitshandschuh...
-
PackmAusbV § 7 Abschlussprüfung (Law)
(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen...
-
PartG § 7 Gliederung (Law)
(1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mi...
-
WODrittelbG § 7 Wahlvorschläge (Law)
(1) Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Arbeitnehmer. Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens schriftlich beim Betriebsw...
-
ZHG § 7 (Law)
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
-
VermG § 7 Wertausgleich (Law)
...7a) Macht der Berechtigte den Anspruch nach Absatz 7 Satz 2 geltend, ist der nach Absatz 1 oder 2 geschuldete Betrag ab dem 9. Juli 1995 mit vier vom Hundert für das Jahr zu verzinsen, sofern nicht de...
-
VServiceAusbV § 7 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
WasSiG § 7 Zusatzplanung (Law)
(1) Ist infolge einer wesentlichen Änderung der Voraussetzungen, auf denen die Planung nach § 4 beruht, für Zwecke des § 1 die Änderung oder Ergänzung des Planes erforderlich, so kann die zuständige B...
-
BWO 1985 § 31 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheines und Beschwerde (Law)
Wird die Erteilung eines Wahlscheines versagt, so kann dagegen Einspruch eingelegt werden. § 22 Abs. 2, 4 und 5 gilt entsprechend. Die Frist für die Zustellung der Entscheidung (§ 22 Abs. 4 Satz 1) un...
-
PostPersRG § 31 Beteiligung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung bei Entscheidungen des Bundesministeriums der Finanzen (Law)
...76 Abs. 1, § 78 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und § 79 Abs. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie nach § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 gelten die §§ 28 bis 30 entsprechend. Sind in diesen Angelegenheiten Interes...
-
StBAPO 1977 § 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst (Law)
Für die Einführungszeit gelten die §§ 1 bis 10, § 11 Abs. 1, 2 und 5, § 12 und die §§ 14 bis 24 entsprechend.