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HotelMeistPrV § 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor ...
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FeinwAusbV § 8 Teil 2 der Gesellenprüfung (Law)
...xisüblicher Unterlagen schriftlich bearbeiten und die Ergebnisse in praxisüblicher Form dokumentieren; 4. die Prüfungszeit beträgt zwei Stun...
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KlauenPflPrV § 8 Bestehen der Prüfung (Law)
(1) Die drei Prüfungsteile sind gesondert zu bewerten. (2) Über die Gesamtleistung in der Prüfung ist eine Note zu bilden. Dabei sind die Noten der Prüfungsteile wie folgt zu ge...
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KonstPrV § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen u...
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KredWG § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen (Law)
(1) (weggefallen) (2) Werden gegen Inhaber oder Geschäftsleiter von Instituten sowie gegen Inhaber bedeutender Beteiligungen von Instituten oder deren gesetzliche oder satzungsmäßige Vertret...
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KÜO § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
§ 5 und § 6 in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 5.8 dieser Verordnung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft. Die §§ 3 und 6 treten am 3...
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MusikfachhAusbV § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden. (2) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich 1. ...
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LAnpG § 8 Vorbereitung der Vollversammlung (Law)
Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen: 1. ...
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LeasFachwirtPrV § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen u...
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RohrMeistPrV § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. (2) Wer an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung ...
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RSAV § 8 Beitragspflichtige Einnahmen (Law)
(1) Für die Ermittlung der Finanzkraft (§ 12) berechnen die Krankenkassen nach Absatz 2 bis 5 die Summen der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder jeweils für jeden Monat des Ausgleichsjahres...
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PEhrlInstKostV 1996 § 8 (Law)
Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für ...
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PackmAusbV § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: ...
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NeuGlV § 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld (Law)
Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über Ehrenämter, den Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern und über das Erfrischungsgeld sind anzuwenden.
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OberflbeschAusbV § 8 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...xisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Ausführung der Aufgaben und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtsc...
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SchSG § 8 Verhalten beim Schiffsbetrieb (Law)
(1) Für die Erfüllung von Anforderungen hinsichtlich des Verhaltens beim Schiffsbetrieb an Bord, insbesondere in Bezug auf den Wachdienst, Ladung und Ballast, Tanks, Schadstoffe, Müllbeseitigung, Übun...
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VRV § 8 Führung des Namensverzeichnisses (Law)
Das Namensverzeichnis kann elektronisch geführt werden. Im Übrigen richtet sich die Führung des Namensverzeichnisses nach den Vorschriften über die Aktenführung.
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VeranstTechMeistPrV § 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor ...
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WaffV 4 § 8 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) in Kraft.
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StromNEV § 8 Kalkulatorische Steuern (Law)
Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.