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BauWiAusbV 1999 § 36 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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BauWiAusbV 1999 § 42 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 2 und 7 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsau...
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BauWiAusbV 1999 § 48 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, 8. Ansetzen und ...
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BauWiAusbV 1999 § 59 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 58 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 11 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 § 77 Abschlußprüfung (Law)
...7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausr...
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BauWiAusbV 1999 § 78 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Herstellen von Schachtbauwerken, 8. Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wass...
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BauWiAusbV 1999 § 84 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 83 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 16 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 § 87 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausr...
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BauWiAusbV 1999 § 88 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 8. Durchführen von Messungen, ...
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BauWiAusbV 1999 § 92 Abschlußprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 3 und 17 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsa...
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BauWiAusbV 1999 § 93 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, 8. Herstellen von Bahnübergäng...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 1 (zu § 6) (Law)
...7 Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 3 (zu § 18) (Law)
...7 Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 17 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 6 (zu § 34) (Law)
...7 Herstellen von Schornsteinen und Abgasanlagen (§ 33 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 11 (zu § 59) (Law)
...7 Vorbereiten von Materialien des Oberflächenschutzes (§ 58 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 13 (zu § 69) (Law)
...7 Herstellen von Baukörpern aus Steinen (§ 68 Nr. 7) Natursteinmauerwer...
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BSG 1999 § 4 Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (Law)
...727366, ...
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BSV 1999 § 3 Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte (Law)
...7.000 DM 37 DM 37.001 ...
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GebReinigAusbV 1999 Anlage (zu § 4) (Law)
...7 Einsatz von Leitern, Gerüsten, Absturzsicherungen, Hubarbeitsbühnen und Fassaden-befahranlagen (§ 3 Nr. 7) a) Leitern aufstellen, Arbeits-...
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HwirtAusbV 1999 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gl...