-
SGB 2 § 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung (Law)
(1) Zur Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollen die zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch eigene Einrichtungen und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete Einric...
-
BinSchUO2008Anh X (XXXX) Dienstanweisung Nr. 2 Berechnungsgrundlagen für Gierfähren, die nicht an einer Hochseilanlage befestigt sind sowie für Querseilfähren (Kahnseilfähren, Seilfähren und Kettenfähren) zu Anhang X § 3.04 (Law)
...xt in Bearbeitung
-
BinSchUO2008Anh X § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fähren, die den Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nummern 2 bis 3 auf...
-
LuftPersVDV 2 § 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (Law)
(1) Die Auswahlprüfung nach § 88a Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14B. (2) In dem amtlich anerkannt...
-
EinigVtr Anlage I Kap X C III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 und 2 nicht mehr anzuwenden)
-
EinigVtr Anlage II Kap X D III Anlage II Kapitel X (Law)
...Zahlung der Entschädigungsleistungen wird durch die zuständigen Landesbehörden durchgeführt. 7. Gemeins...
-
EinigVtr Anlage II Kap X Anlage II Kapitel X (Law)
...X) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel X der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap X H) - Ausge...
-
BinSchUO2008Anh X § 10.01 Gleichwertigkeit und Abweichungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung (Law)
1. Schreiben die Bestimmungen des Teils I bis III vor, dass bestimmte Werkstoffe, Einrichtungen oder Ausrüstungen auf einem Fahrzeug einzubau...
-
BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
1. Die Ergebnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stel...
-
BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
An allen Fähren muss als Kennzeichen auf beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebr...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.01 Fährkörper (Law)
1. An beiden Enden des Fährkörpers muss je ein Kollisionsschott vorhanden sein. 2. ...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.03 Einsenkungsmarken (Law)
Anhang II § 4.04 ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.
-
BinSchUO2008Anh X § 2.05 Rettungsmittel (Law)
...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 2. Landeklappen können als Übergangseinrichtungen nach Anhan...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.06 Anker (Law)
1. Fähren, die mindestens zwei voneinander unabhängige in jeder Richtung voll wirksame Antriebe haben, brauchen mit nur einem Anker ausgerüst...
-
BinSchUO2008Anh X § 2.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
...xible Absperrvorrichtungen wie folgt gesichert sein: a) Alle Absperrvorrichtungen müssen: ...
-
BinSchUO2008Anh X § 3.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Abweichend von § 1.01 gelten für dieses Kapitel folgende Begriffsbestimmungen: 1. „Tragfähigkeit“ die Gesamtzuladefähigkeit mit h...
-
BinSchUO2008Anh X § 3.03 Einsenkmarken (Law)
1. Die Vorschrift des Anhangs II § 4.04 ist nicht anzuwenden. 2. An beiden Längss...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieses Kapitels sind Barkassen zur Beförderung von Fahrgästen (Personenbarkassen) oder zum Schleppen (Schleppbarkassen) gebaute und eingerichtete Binnenschiffe bis 25 m Länge, mit Plicht mit ...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.05 Freibord und Sicherheitsabstand (Law)
Für die Berechnung des Freibordes, für die Überprüfung des Sicherheitsabstandes und für die Festsetzung der Ebene der größten Einsenkung ist Anhang II § 15.03 Nr. 3 in Verbindung mit Anhang III § 1.02...
-
BinSchUO2008Anh X § 5.07 Anker (Law)
...zahl mit k = 7 einzusetzen. Die Ankermasse darf 25 kg nicht unterschreiten. 3. Die Ankerkette muss mindestens 45 m lang sein. ...