-
PostPersRG § 11 Belohnungen, Aufwandsentschädigungen (Law)
...r Vorstand kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen für die bei dem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten Richtlinien für die Gewährung von Belohnungen als Anerkennung für Leis...
-
RAG 20 § 11 (Law)
...r vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betrag ...
-
RDG § 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen (Law)
...rsicherung und in den übrigen Teilbereichen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, für die eine Registrierung beantragt wird, Kenntnisse über Aufbau, Gliederung und Strukturprinzipien der sozialen Sicherung so...
-
UAG § 11 Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren (Law)
...rfahren für die Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung nach § 8 und für die Zulassung nach den §§ 9 und 10 setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung erforderlichen Un...
-
WehrPflG § 11 Befreiung vom Wehrdienst (Law)
...r Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen. ...
-
ZSG § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes (Law)
...rt und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest. (2) Die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verstärken im Verteidigu...
-
ZollKostV § 11 Absehen von der Kostenerhebung (Law)
...r Erhebung der Kosten ist abzusehen, wenn diese im Einzelfall weniger als 5 Euro betragen.
-
AujeszkKrV (XXXX) §§ 8 und 9 (weggefallen) (Law)
-
AltholzV § 11 Hinweis- und Kennzeichnungspflichten (Law)
...it Hilfe von Praxisbelegen, insbesondere von Liefer- und Wiegescheinen geführt werden, wenn diese Belege die zur Deklaration erforderlichen Angaben enthalten. (5) Sind über die Entsorgung vo...
-
BäderMeistPrV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...iese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
-
BattG § 11 Pflichten des Endnutzers (Law)
...rzeug-Altbatterien unmittelbar den Herstellern oder gewerblichen Altbatterieentsorgern überlassen. (4) Industrie-Altbatterien werden ausschließlich über die Vertreiber, die Behandlungseinric...
-
AsphAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...iese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
-
BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder (Law)
...in Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
-
BHO § 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip (Law)
...raussichtlich zu leistenden Ausgaben und 3. voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. ...
-
BHV1V § 11 Ausstellungen, Märkte (Law)
...ird bei Rindern, die sich auf Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art befinden, die BHV1-Infektion amtlich festgestellt oder liegt ein Seuchen- oder Ansteckungsverdacht vor, so kann d...
-
DrechslAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...iese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 128 der Handwerksordnung auch im Land Berlin.
-
CWÜV § 11 Bundeswehr und andere Organe (Law)
...r, die Polizeien des Bundes und die Zollbehörden sowie die übrigen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden und Dienststellen. Die Meldevorschriften dieser Verordnung...
-
BWaldG § 11 Bewirtschaftung des Waldes (Law)
...r Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Durch Landesgesetz ist mindestens die Verpflichtung für alle Waldbesitzer zu regeln, kahlgeschlagene Wa...
-
BrennAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
...iese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
-
FinVermV § 11 Allgemeine Verhaltenspflicht (Law)
...r Gewerbetreibende ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Anlegers auszuüben.