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BGB § 1033 Erwerb durch Ersitzung (Law)
Der Nießbrauch an einer beweglichen Sache kann durch Ersitzung erworben werden. Die für den Erwerb des Eigentums durch Ersitzung geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.
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BGB § 1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs (Law)
(1) Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Re...
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BGB § 1045 Versicherungspflicht des Nießbrauchers (Law)
(1) Der Nießbraucher hat die Sache für die Dauer des Nießbrauchs gegen Brandschaden und sonstige Unfälle auf seine Kosten unter Versicherung zu bringen, wenn die Versicherung einer ordnungsmäßigen Wir...
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BGB § 1049 Ersatz von Verwendungen (Law)
(1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftr...
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BGB § 1057 Verjährung der Ersatzansprüche (Law)
Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einri...
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BGB § 1059 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung (Law)
Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.
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BGB § 1061 Tod des Nießbrauchers (Law)
Der Nießbrauch erlischt mit dem Tode des Nießbrauchers. Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.
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BGB § 1067 Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen (Law)
(1) Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer der Sachen; nach der Beendigung des Nießbrauchs hat er dem Besteller den Wert zu ersetzen, den die Sachen ...
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BGB § 1084 Verbrauchbare Sachen (Law)
Gehört ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier, das mit Blankoindossament versehen ist, nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen, so bewendet es bei den Vorschriften des § 1067.
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BGB § 1111 Subjektiv-persönliche Reallast (Law)
(1) Eine zugunsten einer bestimmten Person bestehende Reallast kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. (2) Ist der Anspruch auf die einzelne Leistung nicht übertrag...
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BGB § 1115 Eintragung der Hypothek (Law)
(1) Bei der Eintragung der Hypothek müssen der Gläubiger, der Geldbetrag der Forderung und, wenn die Forderung verzinslich ist, der Zinssatz, wenn andere Nebenleistungen zu entrichten sind, ihr Geldbe...
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BGB § 1137 Einreden des Eigentümers (Law)
(1) Der Eigentümer kann gegen die Hypothek die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden Einreden geltend machen. Stirbt der persönliche Schuldner, s...
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BGB § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek (Law)
Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe ...
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BGB § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen (Law)
...§§ 891 bis 899 in gleicher Weise Anwendung, wie wenn der Besitzer des Briefes als Gläubiger im Grundbuch eingetragen wäre. Einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung steht gleich ein gerichtlic...
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BGB § 1165 Freiwerden des Schuldners (Law)
Verzichtet der Gläubiger auf die Hypothek oder hebt er sie nach § 1183 auf oder räumt er einem anderen Recht den Vorrang ein, so wird der persönliche Schuldner insoweit frei, als er ohne diese Verfügu...
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BGB § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger (Law)
(1) Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch ...
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BGB § 1175 Verzicht auf die Gesamthypothek (Law)
(1) Verzichtet der Gläubiger auf die Gesamthypothek, so fällt sie den Eigentümern der belasteten Grundstücke gemeinschaftlich zu; die Vorschriften des § 1172 Abs. 2 finden Anwendung. Verzichtet der Gl...
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BGB § 1185 Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften (Law)
...§§ 1138, 1139, 1141, 1156 finden keine Anwendung.
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BGB § 1186 Zulässige Umwandlungen (Law)
Eine Sicherungshypothek kann in eine gewöhnliche Hypothek, eine gewöhnliche Hypothek kann in eine Sicherungshypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechti...
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BGB § 1189 Bestellung eines Grundbuchvertreters (Law)
(1) Bei einer Hypothek der im § 1187 bezeichneten Art kann für den jeweiligen Gläubiger ein Vertreter mit der Befugnis bestellt werden, mit Wirkung für und gegen jeden späteren Gläubiger bestimmte Ver...