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SGB 5 § 168a Vereinigung von Ersatzkassen (Law)
...5 und 146 entsprechend.
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SGB 5 § 171b Insolvenz von Krankenkassen (Law)
...55 Absatz 2 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend, wenn die Aufsichtsbehörde den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. (4) Die Aufsichtsbehörde hat den Spitzenverband Bund der ...
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SGB 5 § 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden (Law)
Die §§ 171b bis 171e gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...5 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 versicherungspflichtige Jugendliche, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, behinderte Menschen und nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 und 12 oder nach § 9 versicherte Rentner...
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SGB 5 § 175 Ausübung des Wahlrechts (Law)
...tgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse bestanden, kann die Mitgliedsbescheinigung nur ausgestellt werden, wenn die Kündigungsbestätigung nach Absatz 4 Satz 3 vorgelegt wird. Eine Mitgliedsbeschei...
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SGB 5 § 186 Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
...tgliedschaft von Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, beginnt mit dem Beginn der Maßnahme. (5) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtige...
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SGB 5 § 191 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft (Law)
...tgliedschaft endet 1. mit dem Tod des Mitglieds, 2. mit Beginn ei...
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SGB 5 § 196 Einsichtnahme in die Satzung (Law)
...tglied erhält unentgeltlich ein Merkblatt über Beginn und Ende der Mitgliedschaft bei Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung, über Beitrittsrechte sowie die von der Krankenkasse zu gewähren...
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SGB 5 § 197 Verwaltungsrat (Law)
...tgliedern zu vertreten, 5. über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung vo...
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SGB 5 § 206 Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (Law)
(1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist, 1. ...
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SGB 5 § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Law)
(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. (2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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SGB 5 § 217d Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (Law)
...5, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und 1a und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a, für das Vermögen die §§ 80 bis 83 und 85 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die...
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SGB 5 § 217e Satzung (Law)
...tgliedskassen in die Mitgliederversammlung, über die Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowie dessen Aufgaben, 7. ...
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SGB 5 § 219d Nationale Kontaktstelle (Law)
...tgestellt werden. (5) Die nationale Kontaktstelle arbeitet mit den nationalen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in Fragen grenzüberschreitender Gesundhei...
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SGB 5 § 220 Grundsatz (Law)
...5. Oktober für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr 1. die Höhe der voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Kr...
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SGB 5 § 221b (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze (Law)
...tgliedschaft zu zahlen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt. (2) Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen. Für die Berechnung ist die Wo...
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SGB 5 § 225 Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller (Law)
...5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 versicherungspflichtigen Rentners, der bereits Rente bezogen hat, Hinterbliebenenrente beantragt, 2. als Waise die V...
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SGB 5 § 228 Rente als beitragspflichtige Einnahmen (Law)
(1) Als Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gelten Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beitr...
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SGB 5 § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen (Law)
...5. Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung. ...