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GmbHG § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen (Law)
Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungspflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag nach Verhältnis ihre...
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GmbHG § 32 Rückzahlung von Gewinn (Law)
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahl...
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GmbHG § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen (Law)
(1) Auf allen Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gese...
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GmbHG § 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter (Law)
Der Bestimmung der Gesellschafter unterliegen: 1. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses; ...
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GmbHG § 49 Einberufung der Versammlung (Law)
(1) Die Versammlung der Gesellschafter wird durch die Geschäftsführer berufen. (2) Sie ist außer den ausdrücklich bestimmten Fällen zu berufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforder...
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GmbHG § 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht (Law)
(1) Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten. ...
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GmbHG § 53 Form der Satzungsänderung (Law)
(1) Eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluß der Gesellschafter erfolgen. (2) Der Beschluß muß notariell beurkundet werden, derselbe bedarf einer Mehrheit von drei V...
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GmbHG § 57c Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Law)
...§§ 53 und 54 über die Abänderung des Gesellschaftsvertrags gelten die §§ 57d bis 57o.
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GmbHG § 57g Vorherige Bekanntgabe des Jahresabschlusses (Law)
Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über die vorherige Bekanntgabe des Jahresabschlusses an die Gesellschafter sind in den Fällen des § 57f entsprechend anzuwenden.
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GmbHG § 58e Beschluss über die Kapitalherabsetzung (Law)
(1) Im Jahresabschluß für das letzte vor der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung abgelaufene Geschäftsjahr können das Stammkapital sowie die Kapital- und Gewinnrücklagen in der Höhe ausgewies...
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GmbHG Anlage (zu § 2 Abs. 1a) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2044 - 2045 )
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GmbHG § 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags (Law)
(1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten: 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft, 2. ...
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GmbHG § 9b Verzicht auf Ersatzansprüche (Law)
(1) Ein Verzicht der Gesellschaft auf Ersatzansprüche nach § 9a oder ein Vergleich der Gesellschaft über diese Ansprüche ist unwirksam, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaf...
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GmbHG § 18 Mitberechtigung am Geschäftsanteil (Law)
(1) Steht ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten ungeteilt zu, so können sie die Rechte aus demselben nur gemeinschaftlich ausüben. (2) Für die auf den Geschäftsanteil zu bewirkenden L...
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GmbHG § 28 Beschränkte Nachschusspflicht (Law)
...§§ 21 bis 23 entsprechende Anwendung. Das gleiche gilt im Fall des § 27 Abs. 4 auch bei unbeschränkter Nachschußpflicht, soweit die Nachschüsse den im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Betrag nicht ü...
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GmbHG § 44 Stellvertreter von Geschäftsführern (Law)
Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern.
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GmbHG § 45 Rechte der Gesellschafter (Law)
...§§ 46 bis 51 Anwendung.
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GmbHG § 57 Anmeldung der Erhöhung (Law)
(1) Die beschlossene Erhöhung des Stammkapitals ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, nachdem das erhöhte Kapital durch Übernahme von Geschäftsanteilen gedeckt ist. (2) In de...
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GmbHG § 57f Anforderungen an die Bilanz (Law)
...§§ 321 und 323 des Handelsgesetzbuchs anzuwenden. Bei Gesellschaften, die nicht große im Sinne des § 267 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs sind, können auch vereidigte Buchprüfer zu Prüfern bestellt werde...
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GmbHG § 57k Teilrechte; Ausübung der Rechte (Law)
(1) Führt die Kapitalerhöhung dazu, daß auf einen Geschäftsanteil nur ein Teil eines neuen Geschäftsanteils entfällt, so ist dieses Teilrecht selbständig veräußerlich und vererblich. (2) Die...