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BBG 2009 § 123 Sitzungen und Beschlüsse (Law)
...Bedeutung haben. Art und Umfang regelt die Geschäftsordnung. (6) Soweit dem Bundespersonalausschuss eine Entscheidungsbefugnis eingeräumt ist, binden seine Beschlüsse die beteiligten Verwalt...
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BBG 2009 § 129 Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane (Law)
...Beamtinnen und Beamten des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichtes sind Beamtinnen und Beamte des Bundes. Die Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand werden durch...
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BBG 2009 § 145 Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften (Law)
...1) Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. (2) Die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung...
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BBG 2009 § 2 Dienstherrnfähigkeit (Law)
...Beamtinnen und Beamte zu haben, besitzen der Bund sowie bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die dieses Recht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ge...
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BBG 2009 § 22 Beförderungen (Law)
...bahn regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden. (4) Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres 1. ...
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BBG 2009 § 26 Rechtsverordnung über Laufbahnen (Law)
...be der §§ 16 bis 25 1. allgemeine Vorschriften über die Laufbahnen und Vorbereitungsdienste der Beamtinnen und Beamten und ...
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BBG 2009 § 27 Abordnung (Law)
...1) Eine Abordnung ist die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter B...
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BBG 2009 § 28 Versetzung (Law)
...bildung oder Berufsausbildung zumutbar ist. (3) Bei der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beam...
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BBG 2009 § 38 Verfahren der Entlassung (Law)
...bs. 1 Nr. 1 mit der Zustellung, im Übrigen mit dem Ablauf des Monats wirksam, der auf den Monat folgt, in dem der Beamtin oder dem Beamten die Entlassungsverfügung zugestellt wird.
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BBG 2009 § 41 Verlust der Beamtenrechte (Law)
...Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben. (2) Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nach Absatz 1 besteht kein Anspruch auf Bes...
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BBG 2009 § 43 Gnadenrecht (Law)
...Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamte...
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BBG 2009 § 44 Dienstunfähigkeit (Law)
...be unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist. (4) Zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand kann die Beamtin oder der Beamte nach dem Erwerb der Befähigung für eine...
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BBG 2009 § 45 Begrenzte Dienstfähigkeit (Law)
...bzusehen, wenn die Beamtin oder der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienst...
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BBG 2009 § 60 Grundpflichten (Law)
...1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu ne...
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BBG 2009 § 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten (Law)
...1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb ...
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BBG 2009 § 67 Verschwiegenheitspflicht (Law)
...1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den B...
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BBG 2009 § 73 Aufenthaltspflicht (Law)
...besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern, kann die Beamtin oder der Beamte angewiesen werden, sich während der dienstfreien Zeit in erreichbarer Nähe des Dienstortes aufzuhalten. ...
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BBG 2009 § 76 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte (Law)
...ber. Der Übergang des Anspruchs kann nicht zum Nachteil der Verletzten oder der Hinterbliebenen geltend gemacht werden.
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BBG 2009 § 85 Dienstzeugnis (Law)
...berechtigtes Interesse haben oder das Beamtenverhältnis beendet ist. Das Dienstzeugnis muss auf Verlangen auch über die ausgeübte Tätigkeit und die erbrachten Leistungen Auskunft geben.
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BBG 2009 § 86 Amtsbezeichnungen (Law)
...1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder eine von ihr oder ihm bestimmte Stelle setzt die Amtsbezeichnungen fest, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Beamtinnen ...