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LMEV § 19 Straftaten (Law)
Nach § 59 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer 1. entgegen § 4 Satz ...
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SGG § 19 (Law)
(1) Der ehrenamtliche Richter übt sein Amt mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter aus. (2) Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschäd...
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TAppV § 19 Prüfungsfächer (Law)
Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer 1. Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes, ...
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RennwLottGABest § 19 (Law)
(1) Der rechtzeitige Eingang der Nachweisungen ist von dem Finanzamt durch die Totalisatorliste und die Buchmacherliste (§ 8) zu überwachen. (2) Sind die Nachweisungen nicht rechtzeitig vorg...
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SamEnV § 19 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt 14 Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 5 und 12 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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RSAV § 19 Jahresausgleich (Law)
(1) Das Bundesversicherungsamt ermittelt nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller am monatlichen Ausgleich teilnehmenden Krankenkassen sowie der Abrechnung nach § 227 d...
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RuStAG § 19 (Law)
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt we...
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UmstBauSparkV § 19 Abgrenzungsposten (Law)
...1948 und mit einer Deutschen Mark für je eine Reichsmark des auf die Zeit vom 1. bis zum 20. Juni 1948 entfallenden Betrages als passiver Abgrenzungsposten angesetzt werden. Vor dem 21. Juni 1948 geza...
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WoBindG § 19 Gleichstellungen (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes für Wohnungen gelten für einzelne öffentlich geförderte Wohnräume entsprechend, soweit sich nicht aus Inhalt oder Zweck der Vorschriften etwas anderes ergibt. ...
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BattG § 23 Übergangsvorschriften (Law)
...1998 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen (ABl. L 359 vom 31.12.1998, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 694/2008 (AB...
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BBodSchG § 23 Landesverteidigung (Law)
(1) Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von diesem Gesetz und von den auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen zulassen, soweit dies zwingende Gründe der Verteidigung oder die...
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ArbnErfG § 23 Unbilligkeit (Law)
(1) Vereinbarungen über Diensterfindungen, freie Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge (§ 20 Abs. 1), die nach diesem Gesetz zulässig sind, sind unwirksam, soweit sie in erheblichem Maße...
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BHO § 23 Zuwendungen (Law)
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Er...
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ESBO § 23 Bremsen (Law)
(1) Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge müssen eine durchgehende Bremse und eine Feststellbremse (Handbremse, Federspeicherbremse) haben. Bei Kleinlokomotiven genügt eine in der Bremsstellung...
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BRAO § 23 (weggefallen) (Law)
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BPersVG § 23 (Law)
(1) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll spätestens nach sechs Wochen stattfinden. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht nach, so beruft der Leiter der Dienstst...
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FlurbG § 23 (Law)
(1) Die Versammlung der Teilnehmer kann Mitglieder des Vorstandes oder Stellvertreter dadurch abberufen, daß sie an deren Stelle mit der Mehrheit der anwesenden Teilnehmer neue Mitglieder oder Stellve...
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GasNEV § 23 Strukturklassen (Law)
(1) Für den Vergleich sind sechs Strukturklassen zu bilden. Diese Strukturklassen richten sich nach 1. hoher, mittlerer und nied...
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GBO § 23 (Law)
(1) Ein Recht, das auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, darf nach dessen Tod, falls Rückstände von Leistungen nicht ausgeschlossen sind, nur mit Bewilligung des Rechtsnachfolgers gelösc...
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GntDAIVAPrV § 23 Übergangsvorschrift (Law)
Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2014 mit dem Vorbereitungsdienst im Präsenzstudium begonnen haben, ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst ...