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VwVfG § 89 Ordnung in den Sitzungen (Law)
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
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BBesG Anlage IX (zu den Anlagen I und III) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2587 – 2590) Zulagen – in der Reihenfolge der Gesetzesstellen – ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.03 Typprüfung (Law)
1. Die Einhaltung der Mindestanforderungen für Wendeanzeiger nach Kapitel 2 bis 4 wird bei einer Typprüfung nachgewiesen. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Typgenehmigungsnummer (Law)
1. Die einzelnen Geräte der Anlage sind auf dauerhafte Art und Weise mit a) ...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.02 Abgestrahlte Funkstörungen und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
1. Allgemeine Anforderungen Wendeanzeiger müssen den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit v...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.02 Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Law)
1. Die Anzeige der Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in der Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigke...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.07 Unempfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbewegungen (Law)
1. Rollbewegungen mit Neigungswinkeln bis zu 10° bei Winkelgeschwindigkeiten bis zu 4°/s dürfen keine über die Toleranzgrenzen hinausgehenden...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.01 Sicherheit, Belastungsfähigkeit und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
Die Prüfung der Stromversorgung, der Sicherheit, der gegenseitigen Beeinflussung von Bordgeräten, des Kompassschutzabstandes, der klimatischen Belastbarkeit, der mechanischen Belastbarkeit, der Umwelt...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.03 Prüfverfahren (Law)
1. Der Wendeanzeiger wird unter Nennbedingungen und unter Extrembedingungen geprüft. Dabei werden die Betriebsspannung und die Umgebungstempe...
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BinSchUO2008Anh IX § 4 Einbau der Radarantenne (Law)
1. Die Radarantenne soll so nahe wie möglich über der Mittellängsachse des Schiffes eingebaut werden. Im Strahlungsbereich der Antenne soll s...
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BinSchUO2008Anh IX § 6 Einbau des Wendeanzeigers (Law)
1. Der Wendeanzeiger muss vor dem Rudergänger in dessen Blickfeld angebracht sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 7 Einbau des Positionssensors (Law)
Für Inland-ECDIS-Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden, muss der Positionssensor, insbesondere eine DGPS-Antenne, so eingebaut werden, dass er die bestmögliche Genauigkeit erzielt und durch...
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BinSchUO2008Anh IX § 8 Einbau- und Funktionsprüfung (Law)
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Einbau, bei Erneuerungen oder Verlängerungen des Gemeinschaftszeugnisses (ausgenommen nach § 2.09 N...
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BBG 2009 § 134 Umbildung einer Körperschaft (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit (Körperschaft), die vollständig in eine andere Körperschaft eingegliedert wird, treten mit der Umbi...
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FamFG § 134 Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme; Widerruf (Law)
(1) Die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden. ...
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SGB 9 § 134 Finanzielle Leistungen (Law)
(1) Integrationsprojekte können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und für beson...
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BrennO 1998 § 89 (Law)
Um festzustellen, ob Branntwein wegen einer Stauung über den oberen Rand von Luftrohren (§ 98 Abs. 1) ausgetreten ist, werden Stauungsanzeiger verwendet, die sich mit Branntwein befüllen, wenn Branntw...
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MarkenG § 89 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (Law)
(1) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschluß. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden. (2) Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Entscheidung...
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AgrStatG § 89 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
Die Düngemittelstatistik wird allgemein vierteljährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln erhoben.
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AKG § 89 Versammlung der Gläubiger (Law)
Für die Einberufung und die Beschlüsse der Versammlung gelten die Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.