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AuslSchuldAbkAG § 62 (Law)
Die Vorschriften der §§ 55 bis 61 gelten entsprechend, wenn die in § 55 bezeichnete Forderung am 20. Juni 1948 durch eine Grundschuld oder eine Rentenschuld gesichert war.
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BLG § 62 (Law)
(1) Ist durch Vorauszahlungen auf eine noch nicht festgesetzte Entschädigung oder Ersatzleistung eine Überzahlung eingetreten, so hat die Anforderungsbehörde die Rückzahlung des zuviel gezahlten Betra...
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KredWG § 62 Überleitungsbestimmungen (Law)
(1) Die auf dem Gebiet des Kreditwesens bestehenden Rechtsvorschriften sowie die auf Grund der bisherigen Rechtsvorschriften erlassenen Anordnungen bleiben aufrechterhalten, soweit ihnen nicht Bestimm...
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JGG § 62 Entscheidungen (Law)
(1) Entscheidungen nach den §§ 27 und 30 ergehen auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil. Für die Entscheidung über die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe gilt § 267 Abs. 3 Satz 4 der St...
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ZVG § 62 (Law)
Das Gericht kann schon vor dem Versteigerungstermin Erörterungen der Beteiligten über das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen veranlassen, zu diesem Zweck auch einen besonderen Termin be...
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BBergG § 82 Ausdehnung der Grundabtretung (Law)
(1) In den in § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten Fällen kann der Eigentümer anstelle einer anderen beantragten Form der Grundabtretung die Entziehung des Eigentums verlangen. (2) Der Eigentü...
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BRAO § 82 Aufgaben des Schriftführers (Law)
Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstandes und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstandes, soweit es sich nicht der Präsident vorbehält.
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GenG § 82 Eintragung der Auflösung (Law)
(1) Die Auflösung der Genossenschaft ist von dem Gericht unverzüglich in das Genossenschaftsregister einzutragen. (2) Sie muss von den Liquidatoren durch die für die Bekanntmachungen der Gen...
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IRG § 82 Nichtanwendung von Vorschriften (Law)
Die §§ 5, 6 Abs. 1, § 7 und, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, § 11 finden keine Anwendung.
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WiPrO § 82 Keine Verhaftung von Berufsangehörigen (Law)
Berufsangehörige dürfen zur Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Sie dürfen zudem nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens...
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PatAnwO § 82 Aufgaben der Kammerversammlung (Law)
(1) Die Kammerversammlung hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat berufliche Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Patentanwaltschaft sind, zu erörtern. ...
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EnergieStV § 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr (Law)
Erdgas aus Drittländern und Drittgebieten ist in den Fällen des § 41 Absatz 1 des Gesetzes in Verbindung mit § 19b Absatz 3 des Gesetzes nach den Zollvorschriften mit den für die Besteuerung maßgeblic...
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DRiG § 82 Revisionsverfahren im Disziplinarverfahren (Law)
(1) Die Revision ist bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, innerhalb zweier Wochen nach Zustellung des Urteils oder nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Revision schriftli...
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GmbHG § 82 Falsche Angaben (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. als Gesellschafter oder als Geschäftsführer...
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ZPO § 82 Geltung für Nebenverfahren (Law)
Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.
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AuslWBG § 62 Verfahrenskosten (Law)
(1) Im Verfahren vor dem Auslandsbevollmächtigten und der Prüfstelle werden keine Kosten erhoben. (2) Im Verfahren vor der Kammer für Wertpapierbereinigung nach § 31 ist der Anmelder zur Zah...
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BeamtStG § 62 (Law)
(1) bis (19) (Änderungsvorschriften)
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ArbGG § 62 Zwangsvollstreckung (Law)
(1) Urteile der Arbeitsgerichte, gegen die Einspruch oder Berufung zulässig ist, sind vorläufig vollstreckbar. Macht der Beklagte glaubhaft, daß die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachte...
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ErsDiG § 62 Ermittlungen (Law)
(1) Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, so veranlasst die oder der zuständige Disziplinarvorgesetzte die zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Erm...
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BVG § 62 (Law)
(1) Eine vom Einkommen beeinflußte Leistung ist nicht neu festzustellen, solange sich das Bruttoeinkommen seit der letzten Feststellung dieser Leistung insgesamt um weniger als 5 Euro monatlich erhöht...