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RennwLottGABest § 33 (Law)
Wird Befreiung von der Steuer beansprucht, so ist mit der Anmeldung der Nachweis zu führen, daß der Erlös des Unternehmens zu ausschließlich mildtätigen Zwecken verwendet werden wird. Über die Frage, ...
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PatG § 33 (Law)
(1) Von der Veröffentlichung des Hinweises gemäß § 32 Abs. 5 an kann der Anmelder von demjenigen, der den Gegenstand der Anmeldung benutzt hat, obwohl er wußte oder wissen mußte, daß die von ihm benut...
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SVSaarAnglG § 33 (Law)
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StUG § 33 Verfahren (Law)
...7. (4) Duplikate, die nach Absatz 3 herausgegeben worden sind, dürfen von dem Empfänger weder für andere Zwecke verwendet noch an andere Stellen weitergegeben werden. (5) Die Einsi...
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ZÄPrO § 33 (Law)
(1) Die Abschlußprüfung ist als ein einheitliches Ganzes anzusehen und darf nicht unterbrochen werden. Sie beginnt nach Semesterschluß, findet in der Regel innerhalb acht Wochen statt und muß einschli...
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AufenthG 2004 § 94 Amtsbefugnisse (Law)
(1) Die Beauftragte wird bei Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien sowie bei sonstigen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich betreffen, möglichst frühzeitig b...
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BBG 2009 § 94 Hinweispflicht (Law)
Wird eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, i...
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AO 1977 § 94 Eidliche Vernehmung (Law)
(1) Hält die Finanzbehörde mit Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft die Beeidigung einer anderen Person als eines Beteiligten für geboten, so...
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MitbestGWO 1 2002 § 94 Übergangsregelung (Law)
...7. Mai 2002 (BGBl. I S. 1682), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) geändert worden ist, anzuwenden. (2) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbe...
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MitbestGWO 2 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)
...75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.
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PatAnwO § 94 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen (Law)
Die zu Beisitzern berufenen Patentanwälte sind zu den einzelnen Sitzungen in der Reihenfolge einer Liste heranzuziehen, die der Vorsitzende des Senats nach Anhörung der beiden ältesten der zu Beisitze...
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SGB 9 § 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Law)
...7) Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung noch nicht be...
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SVWO 1997 § 94 Stadtstaaten-Klausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und in dieser Verordnung den Gemeindeverwaltungen übertragen ...
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AgrStatG (XXXX) §§ 33 bis 43 (weggefallen) (Law)
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BBiG 2005 § 94 Wissenschaftlicher Beirat (Law)
(1) Der wissenschaftliche Beirat berät die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Stellungnahmen und Empfehlungen 1. ...
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BHO § 94 Zeit und Art der Prüfung (Law)
(1) Der Bundesrechnungshof bestimmt Zeit und Art der Prüfung und läßt erforderliche örtliche Erhebungen durch Beauftragte vornehmen. (2) Der Bundesrechnungshof kann Sachverständige hinzuzieh...
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BRAO § 94 Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts (Law)
(1) Zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts können nur Rechtsanwälte ernannt werden. Sie müssen der Rechtsanwaltskammer angehören, für deren Bezirk das Anwaltsgericht gebildet ist. (2) Die Mitgli...
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SGB 10 § 94 Arbeitsgemeinschaften (Law)
...7 des Vierten Buches einen Haushaltsplan auf. (4) § 88 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 gilt entsprechend.
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WHG 2009 § 94 Mitbenutzung von Anlagen (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann Betreiber einer Grundstücksentwässerungs-, Wasserversorgungs- oder Abwasseranlage verpflichten, deren Mitbenutzung einer anderen Person zu gestatten, wenn ...
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UmwG 1995 § 94 Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (Law)
Ansprüche auf Auszahlung des Geschäftsguthabens nach § 93 Abs. 2 sind binnen sechs Monaten seit der Ausschlagung zu befriedigen; die Auszahlung darf jedoch nicht erfolgen, bevor die Gläubiger, die sic...