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SchRegDV § 76 (weggefallen) (Law)
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SchRegO § 76 (Law)
Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Registergericht seinen Sitz hat.
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BrennO 1998 § 89 (Law)
Um festzustellen, ob Branntwein wegen einer Stauung über den oberen Rand von Luftrohren (§ 98 Abs. 1) ausgetreten ist, werden Stauungsanzeiger verwendet, die sich mit Branntwein befüllen, wenn Branntw...
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MarkenG § 89 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (Law)
(1) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschluß. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden. (2) Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Entscheidung...
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NeuGlV § 76 Ordnung im Eintragungsraum (Law)
Der Aufsichtsführende sorgt für Ruhe und Ordnung im Eintragungsraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Eintragungsraum.
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UrhG § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte (Law)
Die in den §§ 74 und 75 bezeichneten Rechte erlöschen mit dem Tode des ausübenden Künstlers, jedoch erst 50 Jahre nach der Darbietung, wenn der ausübende Künstler vor Ablauf dieser Frist verstorben is...
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PatAnwO § 76 Aufgaben des Schatzmeisters (Law)
(1) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Kammer nach den Weisungen des Vorstands. Er ist berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. (2) Der Schatzmeister überwacht den Eingang der Beitr...
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StPO § 76 Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen (Law)
(1) Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. Auch aus anderen Gründen kann ein Sachverständiger vo...
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ZPO § 76 Urheberbenennung bei Besitz (Law)
...zbuchs bezeichneten Art zu besitzen behauptet, kann vor der Verhandlung zur Hauptsache unter Einreichung eines Schriftsatzes, in dem er den mittelbaren Besitzer benennt, und einer Streitverkündungssch...
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AufenthG 2004 § 76 (Law)
(weggefallen)
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BBauG § 76 Vorwegnahme der Entscheidung (Law)
Mit Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber können die Eigentums- und Besitzverhältnisse für einzelne Grundstücke sowie andere Rechte nach den §§ 55 bis 62 geregelt werden, bevor der Umlegungspla...
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BDG § 76 Rechtswirkungen, Entschädigung (Law)
(1) Wird in einem Wiederaufnahmeverfahren das angefochtene Urteil zugunsten des Beamten aufgehoben, erhält dieser von dem Eintritt der Rechtskraft des aufgehobenen Urteils an die Rechtsstellung, die e...
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MarkenG § 76 Gang der Verhandlung (Law)
(1) Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. (2) Nach Aufruf der Sache trägt der Vorsitzende oder der Berichterstatter den wesentlichen Inhalt der Akten vor. ...
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BinSchUO2008Anh XII § 2 Abweichungen für Fahrzeuge, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fahrzeuge, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht vollständig entsprechen, müssen den nach erstmaliger Erteilung ihres Gemeinschafts...
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AgrStatG § 89 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
Die Düngemittelstatistik wird allgemein vierteljährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln erhoben.
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AKG § 89 Versammlung der Gläubiger (Law)
Für die Einberufung und die Beschlüsse der Versammlung gelten die Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
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BewG § 89 Wert der Außenanlagen (Law)
...zbefestigungen) ist aus durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 zu errechnen und nach den Baupreisverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt umzurechnen....
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EnergieStV § 89 Steuerentlastung für Kohlenwasserstoffanteile (Law)
(1) Die Steuerentlastung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für alle Gemische zu ...
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BRAO § 89 Aufgaben der Kammerversammlung (Law)
(1) Die Kammerversammlung hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind, zu erörtern. ...
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StPO § 89 Umfang der Leichenöffnung (Law)
Die Leichenöffnung muß sich, soweit der Zustand der Leiche dies gestattet, stets auf die Öffnung der Kopf-, Brust- und Bauchhöhle erstrecken.