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LuftBO § 53 Einmotorige Luftfahrzeuge (Law)
...10 km von der nächsten Küste möglich ist. (2) Absatz 1 gilt auch für zweimotorige Luftfahrzeuge, die nach Ausfall eines Motors nicht in der Lage sind, den Flug zu dem Bestimmungsflugplatz od...
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SachenRBerG § 53 Dauer des Erbbaurechts (Law)
(1) Die regelmäßige Dauer des Erbbaurechts ist entsprechend der nach dem Inhalt des Nutzungsrechts zulässigen Bebauung zu bestimmen. Ist ein Nutzungsrecht nicht bestellt worden, so ist von der tatsäch...
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SchuldRAnpG § 53 Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen (Law)
Auf die Kündigung abtrennbarer Teilflächen ist § 40 entsprechend anzuwenden.
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AufenthG 2004 § 106 Einschränkung von Grundrechten (Law)
...1) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetz...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Typgenehmigungsnummer (Law)
...1 = Deutschland 18 = Dänemark ...
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EnWG 2005 § 106 Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht (Law)
...1) Die nach § 91 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bei den Oberlandesgerichten gebildeten Kartellsenate entscheiden über die nach diesem Gesetz den Oberlandesgerichten zugewiesenen Rechtssa...
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JGG § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung (Law)
...1 oder Absatz 4 bezeichneten Art zu erwarten sind; § 66a Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend. (7) Ist die wegen einer Tat der in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 bezeic...
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TKG 2004 § 106 Telegrammdienst (Law)
...1) Daten und Belege über die betriebliche Bearbeitung und Zustellung von Telegrammen dürfen gespeichert werden, soweit es zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Erbringung der Telegrammdienstleistung nach...
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WHG 2009 § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen (Law)
...1) Vor dem 1. März 2010 festgesetzte Wasserschutzgebiete gelten als festgesetzte Wasserschutzgebiete im Sinne von § 51 Absatz 1. (2) Vor dem 1. März 2010 festgesetzte Heilquellenschutzgebiet...
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WDO 2002 § 106 Beweisaufnahme (Law)
(1) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. (2) In der ...
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AbwV Anhang 53 Fotografische Prozesse (Silberhalogenid-Fotografie) (Law)
...1177 - 1179) A Anwendungsbereich ...
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AktG § 53 Ersatzansprüche bei der Nachgründung (Law)
...1 über die Ersatzansprüche der Gesellschaft sinngemäß. An die Stelle der Gründer treten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften...
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BRAO § 53 Bestellung eines Vertreters (Law)
...1) Der Rechtsanwalt muß für seine Vertretung sorgen, 1. wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben; ...
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HGrG § 53 Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen (Law)
(1) Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder gehört ihr mindestens der vierte Teil der Anteile und steht i...
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JGG § 53 Überweisung an das Familiengericht (Law)
Der Richter kann dem Familiengericht im Urteil die Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln überlassen, wenn er nicht auf Jugendstrafe erkennt. Das Familiengericht muß dann eine Erziehungsmaßrege...
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UStDV 1980 § 53 (Law)
(weggefallen)
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ZO-Ärzte § 53 (Law)
...1) Nach dem Inkrafttreten dieser Zulassungsordnung sind Arztregister nach dem in § 2 vorgeschriebenen Muster anzulegen. (2) bis (4)
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BinSchUO2008Anh II § 1.06 Anordnungen vorübergehender Art (Law)
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt kann Anordnungen vorübergehender Art beschließen, wenn es zur Anpassung an die technische Entwicklung der Binnenschifffahrt notwendig erscheint, in dring...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Genehmigungsnummer (Law)
...1 = D, 2 = F, 4 = NL, 6 = B, 14 = CH NNN = dreistellige Nummer, die von ...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 106 Berechnung von Fristen (Law)
...186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.