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BinSchStrO 2012 § 20.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
Die Durchfahrtshöhe unter den Brücken beträgt beim Höchsten Schi...
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BinSchStrO 2012 Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchStrO 2012 § 20.12 Schifffahrt bei Eis (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 3.06 (Law)
(ohne Inhalt)
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BinSchStrO 2012 § 6.01 (Law)
(ohne Inhalt)
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BinSchStrO 2012 § 6.06 (Law)
(ohne Inhalt)
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BinSchStrO 2012 § 17.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und 2 und die zugelassene Abladetiefe nach § 17.02 Nummer 4 Satz 4 nicht überschreitet und bb) ...
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BinSchStrO 2012 § 21.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person haben jeweils a) ...
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BinSchStrO 2012 § 22.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und § 22.22 Nummer 1 Satz 1 und Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a, jeweils auch in Verbindung mit Nummer 6, und die zugelassenen Abladetiefen nach § 22.02 Nummer 1.1.3, 1.1.4.2, 1.1.5 bis 1.1.10 und 1.2 und...
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BinSchStrO 2012 § 24.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und 1.2.5.3 und § 24.03 Nummer 1 und 2 Satz 1 und bb) das Stillliegen nach § 24.10 Nummer 2 ...
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BinSchStrO 2012 § 9.07 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind (Law)
...und das Bordpersonal müssen die in Nummer 1 Satz 1 genannte Sicherheitsrolle kennen und regelmäßig durch den Schiffsführer in ihren Aufgaben unterwiesen werden. 3. ...
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BinSchStrO 2012 § 16.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und die zugelassenen Abladetiefen nach § 16.02 Nummer 3 und 5 und bb) die zugelassenen Ablad...
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BinSchStrO 2012 § 23.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und Abladetiefen nach § 23.02 Nummer 1.1.1 bis 1.1.7 und 1.1.11 bis 1.1.15 und die zugelassenen Höchstabmessungen nach § 23.02 Nummer 1.1.8 bis 1.1.10 und 1.1.16 bis 1.1.19 und ...
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BinSchStrO 2012 § 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Law)
...und 2 gelten nicht für 1. Kleinfahrzeuge und 2. Schubleichter und andere Fahrzeuge...
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BinSchStrO 2012 § 1.18 Freimachen des Fahrwassers (Law)
1. Wenn ein festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug, ein festgefahrener oder gesunkener Schwimmkörper oder ein von einem Fahrzeug oder Schwim...
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BinSchStrO 2012 § 1.19 Besondere Anweisungen (Law)
...und Schifffahrtspolizeibehörde, einem Beschäftigten einer ihr nachgeordneten Dienststelle oder einem Beschäftigten der Wasserschutzpolizei für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder zur Ver...
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BinSchStrO 2012 § 1.20 Überwachung (Law)
Der Schiffsführer hat einem Beschäftigten der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde, einem Beschäftigten einer ihr nachgeordneten Dienststelle, oder einem Beschäftigten der Wasserschutzpolizei die erf...
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BinSchStrO 2012 § 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen (Law)
...und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen kann, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist mit den zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs erfor...
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BinSchStrO 2012 § 1.27 Verbände (Law)
Die in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften für ein Fahrzeug gelten für einen Verband entsprechend, soweit diese Verordnung für einen Verband nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
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BinSchStrO 2012 § 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt (Law)
...und c. ...