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EinigVtr Anlage II Kap II B I Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassu...
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EinigVtr Anlage II Kap II C III Anlage II Kapitel II (Law)
...II Nr. 109 S. 761), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung über das Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik - Meldeordnung (MO) - vom 29. Mai 1981 (GBl. I Nr. 23 S. 281), ...
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ALG § 91 Wartezeit für Ehegatten befreiter Landwirte (Law)
Die Wartezeit von 15 Jahren gilt für Versicherte nach § 1 Abs. 3 als erfüllt, wenn sie 1. vor dem 2. Januar 1955 geboren sind, ...
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AO 1977 § 91 Anhörung Beteiligter (Law)
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, soll diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies gi...
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AKG § 91 Frühere Vertragshilfeentscheidungen, Erledigung anhängiger Verfahren (Law)
(1) Gerichtliche Entscheidungen, die in Vertragshilfeverfahren über Ansprüche der in § 87 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art ergangen und vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig geworden sind,...
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TKG 2004 § 91 Anwendungsbereich (Law)
(1) Dieser Abschnitt regelt den Schutz personenbezogener Daten der Teilnehmer und Nutzer von Telekommunikation bei der Erhebung und Verwendung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäft...
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StPO § 91 Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung (Law)
(1) Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehen...
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StGB § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die nach ihrem ...
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SGB 11 § 91 Kostenerstattung (Law)
(1) Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung nach den §§ 85 und 89 verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis ...
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ZPO § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht (Law)
(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsver...
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BinSchUO2008Anh II § 18.02 Anwendung des Teils II (Law)
...II.
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BinSchUO2008Anh II § 19.02 Anwendung des Teils II (Law)
Für Kanalpenichen gelten: 1. §§ 3.01, 3.02 Nr. 2, § 3.03 Nr. 2 bis 4, 6; 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 21.01 Anwendung des Teils II (Law)
1. Für Sportfahrzeuge gelten: a) ...
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BinSchUO2008Anh II § 22a.02 Anwendung des Teils II (Law)
...II die § 22a.03 bis 22a.05.
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AMG 1976 § 91 Weitergehende Haftung (Law)
Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften, nach denen ein nach § 84 Ersatzpflichtiger im weiteren Umfang als nach den Vorschriften dieses Abschnitts haftet oder nach denen ein anderer für den Schaden...
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BBG 2009 § 85 Dienstzeugnis (Law)
Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihnen wahrgenommenen Ämter erteilt, wenn sie daran ein berechtigtes Interesse haben oder das Beamtenverhältnis beend...
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BBG 2009 § 91 Teilzeit (Law)
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, ...
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BBiG 2005 § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung (Law)
(1) Durch die Berufsbildungsplanung sind Grundlagen für eine abgestimmte und den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen entsprechende Entwicklung der beruflichen Bildung zu...
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BewG § 91 Grundstücke im Zustand der Bebauung (Law)
(1) Bei Grundstücken, die sich am Feststellungszeitpunkt im Zustand der Bebauung befinden, bleiben die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile (z. B. Anbauten oder Zubauten) bei der Ermittlung ...
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EuWO 1988 § 85 Stadtstaatklausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.