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BPolLV 2011 § 17 Übergangsregelungen für den Aufstieg (Law)
...§§ 16a, 18a oder § 32a der Bundespolizei-Laufbahnverordnung in der bis zum 25. Oktober 2002 geltenden Fassung erworben haben, sind die §§ 16a, 18a oder § 32a in der bis zum 25. Oktober 2002 geltenden ...
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BPolLV 2011 Inhaltsübersicht (Law)
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BPolLV 2011 § 12 Besondere Fachverwendungen (Law)
...§§ 19 bis 21 der Bundeslaufbahnverordnung eingestellt werden, wenn sie die Bildungsvoraussetzungen nach Anlage 2 erfüllen und das Höchstalter nach § 5 Absatz 3 und 4 nicht überschritten haben. ...
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BPolLV 2011 § 13 Erprobungszeit (Law)
...§ 34 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Law)
...§ 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie 2. nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes beurlau...
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BPolLV 2011 § 6 Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
...§ 12 der Bundeslaufbahnverordnung. (2) Haben Polizeikommissaranwärterinnen oder Polizeikommissaranwärter die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst endgültig nicht bestanden...
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BPolLV 2011 § 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
...§ 13 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
...§ 14 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 14 Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Law)
...§ 47 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2) (Law)
...§ 3 Absatz 2 aufgeführten Laufbahnen umfassen die nachfolgenden Ämter: Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei ...
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BPolLV 2011 § 16 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
...§ 15 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) § 15 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Die Aufstiegsausbildung dauert sechs Monate und umfasst eine theoretische Ausbildung von...
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BPolLV 2011 § 1 Geltungsbereich (Law)
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung. ...
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BPolLV 2011 § 2 Schwerbehinderte Menschen (Law)
§ 5 der Bundeslaufbahnverordnung gilt mit der Maßgabe, dass die besonderen gesundheitlichen Anforderungen, die der Polizeivollzugsdienst an Beamtinnen und Beamte stellt, berücksichtigt werden. ...
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BPolLV 2011 § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen (Law)
...§ 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten (Law)
...§ 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 15 Aufstieg (Law)
...§ 8 teil. (5) Für die Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn gilt § 40 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend. Abweichend davon kann Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamt...
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BPolLV 2011 Anlage 2 (zu § 12) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2415; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BPolLV 2011 § 11 Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes (Law)
...§ 44 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 10 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung (Law)
...§ 5 Absatz 3 und 4 noch nicht überschritten haben, 2. ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben und über ...
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BPolLV 2011 § 9 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung (Law)
(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei, die eine Hochschulausbildung besitzen, die den Zugang zum höheren Poli...