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GrEStG 1983 § 28 (Law)
(Inkrafttreten)
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GrEStG 1983 § 16 (Law)
...§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung) insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt des Ereignisses. (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn einer der in § 1 Absa...
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GrEStG 1983 § 15 Fälligkeit der Steuer (Law)
Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.
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GrEStG 1983 § 21 Urkundenaushändigung (Law)
...§§ 18 und 20) an das Finanzamt abgesandt haben.
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GrEStG 1983 § 10 (Law)
(weggefallen)
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GrEStG 1983 § 9 Gegenleistung (Law)
(1) Als Gegenleistung gelten 1. bei einem Kauf: der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstig...
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GrEStG 1983 § 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare (Law)
...§ 17 Abs. 2 und 3 an das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt zu richten.
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GrEStG 1983 § 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung (Law)
...§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder Bescheinigungen der für die Besteuerung zuständigen Finanzämter (§ 17 Abs. 1 Satz 2) vorgelegt werden, daß der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Die oberst...
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GrEStG 1983 § 23 Anwendungsbereich (Law)
...§ 1 Absatz 3a und 6 Satz 1, § 4 Nummer 4 und 5, § 6a Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, § 13 Nummer 7, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7a und Absatz 2 Numm...
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GrEStG 1983 § 1 Erwerbsvorgänge (Law)
...§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ermittelte Bemessungsgrundlage die Bemessungsgrundlage für den Erwerbsvorgang, für den auf Grund des § 5 Abs. 3 oder des § 6 Abs. 3 Satz 2 die Steuervergünstigung zu versagen i...
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GrEStG 1983 § 5 Übergang auf eine Gesamthand (Law)
(1) Geht ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand (Gemeinschaft zur gesamten Hand) über, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamth...
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GrEStG 1983 § 6a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (Law)
...§ 1 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1, Absatz 2, 2a, 3 oder Absatz 3a steuerbaren Rechtsvorgang auf Grund einer Umwandlung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Umwandlungsgesetzes, einer Einbringung od...
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GrEStG 1983 § 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum (Law)
(1) Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von den Miteigentümern flächenweise geteilt, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerb...
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GrEStG 1983 § 11 Steuersatz, Abrundung (Law)
(1) Die Steuer beträgt 3,5 vom Hundert. (2) Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.
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GrEStG 1983 § 12 Pauschbesteuerung (Law)
Das Finanzamt kann im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen von der genauen Ermittlung des Steuerbetrags absehen und die Steuer in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dadurch die Besteuerung vereinfa...
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GrEStG 1983 § 13 Steuerschuldner (Law)
Steuerschuldner sind 1. regelmäßig: die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen; ...
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GrEStG 1983 § 2 Grundstücke (Law)
...§ 15 des Wohnungseigentumsgesetzes und des § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (3) Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf me...
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GrEStG 1983 § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung (Law)
Von der Besteuerung sind ausgenommen: 1. der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert (§...
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GrEStG 1983 § 4 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung (Law)
...§ 1 Absatz 1 Nummer 3 und von Gesellschaftsanteilen gemäß § 1 Absatz 3 Nummer 2 und 4 als unmittelbare Rechtsfolge eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften, der durch Vereinbarung der ...
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GrEStG 1983 § 6 Übergang von einer Gesamthand (Law)
(1) Geht ein Grundstück von einer Gesamthand in das Miteigentum mehrerer an der Gesamthand beteiligter Personen über, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Bruchteil, den der einzelne Erwerber ...